Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
Ev. Kirchengemeinden Calden ● Ehrsten ● Fürstenwald ● Meimbressen ● Obermeiser-Westuffeln

Meldungsarchiv des Jahres 2020

Verzeichnis der Meldungen

Corona-Virus: Auswirkungen auf die Kirchengemeinde

  • 23.12.2020: Absage der Weihnachtsgottesdienste
  • 18.12.2020: Virtuelles gemeinsames Singen für den Heiligen Abend
  • 17.12.2020: Einschränkungen im 2. Lockdown
  • 15.06.2020: Pflicht zur Erfassung der Gottesdienst-Teilnehmer
  • 01.06.2020: "Eingeschränkter Regelbetrieb" in der Kita
  • 12.05.2020: Gottesdienste finden wieder eingeschränkt statt ● Gruppen, Kreise und Veranstaltungen weiterhin ausgesetzt, Gemeindehäuser geschlossen ● Neue Allgemeinverfügung zu Bestattungen
  • 26.04.2020: Kinderzeltlager und Konfi-Camp abgesagt ● EKD legt Eckpunkte für Gottesdienste vor ● Kita-Notbetreuung erneut ausgeweitet
  • 17.04.2020: Ausweitung der Notbetreuung in den Kitas beschlossen • Spitzenverbände der Religionsgemeinschaften einigen sich mit Bundesregierung auf Leitlinien für die Durchführung von Gottesdiensten
  • 05.04.2020: Neue Videoandacht zum Palmsonntag
  • 01.04.2020: "Hör-Bar" des Kirchenbezirks gestartet • Änderungen bei der "Offenen Kirche" • Betretungsverbot für die Friedhöfe bei Bestattungen • Bischöfin dankt Kita-Mitarbeiterinnen
  • 30.03.2020: Kirchenkreisamt setzt Gebühreneinzug für die Kita aus • Kriterien für Notbetreuung geschärft
  • 23.03.2020: Öffnungszeiten der Kita Regenbogenhaus • Seniorenkreise
  • 22.03.2020: Erneute Änderungen bei der Notfallbetreuung • Videoandacht zum Sonntag
  • 20.03.2020:Weitere staatliche Einschränkungen • Videobotschaft: Diakonische Hilfen, zusätzliches Gebetsläuten
  • 19.03.2020: Staatliche Verbote • Offene Kirchen • Kita-Schließung: Berufsgruppen ausgeweitet
  • 15.03.2020: Weitere Details zu den Kita-Schließungen
  • 14.03.2020: Kirchenvorstand beschließt weitreichende Maßnahmen
  • 13.03.2020 - 23:30 Uhr: Hessen schließt durch Anordnung die Kitas im Lande
  • 13.03.2020 - 15:00 Uhr: Landeskirche empfiehlt weitgehend Einstellung des normalen Betriebs
  • 13.03.2020 - 11:30 Uhr: Kirchengemeinde zieht erste Konsequenzen


Corona-Virus: Auswirkungen auf die Kirchengemeinde

23.12.2020

Absage der Weihnachtsgottesdienste

Angesichts der auch im Landkreis Kassel weiter steigenden Sars-CoV-2-Infektionszahlen hat sich der Kirchenvorstand in einer Videokonferenz beraten und sich dabei dafür ausgesprochen, die noch für den Heiligen Abend und den 2. Weihnachtstag geplanten Gottesdienste ebenfalls nicht durchzuführen.

Dabei machten die Mitglieder deutlich, wie schwer ihnen diese Entscheidung fiel, aber die Sorge um die Gesundheit der Gäste wie der Durchführenden war zu groß.

Damit sind für die Weihnachtstage folgende Angebote geplant:

  • Videogottesdienst des Kirchenbezirks ab 24. Dezember, 15:00 Uhr verfügbar. DVDs oder CDs können noch im Pfarramt bestellt werden.
  • Offene Kirche in Westuffeln. Die Kirche ist weihnachtlich geschmückt und an den Feiertagen bis in den späteren Abend hinein geöffnet. Bitte beachten Sie die Hygieneregelungen (Mund-Nase-Bedeckung, Abstand, max. 15 Personen gleichzeitig im Gebäude, kein Gesang).
  • Am Heiligen Abend Live-Stream mit Blick auf den Altarraum.
  • Für den 26. Dezember ist um 17:00 Uhr eine Live-Stream-Andacht aus der Kirche Westuffeln vorgesehen.

Zudem wird seit dem 22. Dezember ein Rundbrief an die evangelischen Haushalte in Obermeiser und Westuffeln verteilt, der auch den Weihnachtsgruß der Landeskirche und eine Sonderausgabe von "blick in die Kirche" mit Weihnachtsliedern und dem Vorschlag für eine Hausliturgie enthält.


18.12.2020

Virtuelles gemeinsames Singen für den Heiligen Abend

Auch am Heiligen Abend werden wir als Gemeinde nicht gemeinsam singen können – keine „Stille Nacht“, kein „O du fröhliche“.

Deshalb laden wir Sie und Euch zum virtuellen gemeinsamen Singen für die Gottesdienste am Heiligen Abend ein. Und so funktioniert es:

  • Das braucht es: Kopfhörer, Aufnahmegerät (in der Regel wird das eine Sprachrekorder-App auf dem Smartphone sein) und die Vorlage zu der gesungen wird.
  • Hier finden Sie eine Audiodatei zum Download. Sie enthält das auf der Westuffelner Orgel eingespielte „O du fröhliche“ (Ev. Gesangbuch 44) inklusive einer Gesangsspur als Orientierung.
  • Diese Audiodatei hört man sich über den Kopfhörer an. Das ist wichtig, um über das Aufnahmegerät tatsächlich nur den eigenen Gesang aufzunehmen. Ansonsten ist die Aufnahme leider unbrauchbar.
  • Mit dem Aufnahmegerät nimmt man sich dabei auf, während man zur Audiodatei mitsingt.
  • Die dadurch entstandene Datei geht bis 23. Dezember nachmittags per Mail ans Pfarramt: pfarramt.westuffeln@ekkw.de.
  • Anschließend werden die einzelnen Gesangsspuren übereinandergelegt und mit der Orgel abgemischt.
  • Schließlich wird das Produkt Teil der Christvespern am Heiligen Abend und auch über die Homepage abrufbar sein.

Dabei kommt es nicht darauf an, besonders schön zu singen. Das ist ja im Gottesdienst auch nicht so. Wir freuen uns, wenn viele mitmachen.

Gemeindebücherei stellt Leihverkehr ein

Das Team der Kinder- und Jugendbücherei hat sich heute dazu entschlossen, nach dem 23. Dezember die Leihtätigkeit bis mindestens 3. Februar 2021 einzustellen.

Am kommenden Mittwoch besteht also letztmals die Möglichkeit nach den gegenwärtigen Regeln Bücher auzuleihen, zu verlängern oder zurückzugeben.


Stand 17.12.2020

Einschränkungen im 2. Lockdown

Die Corona-Pandemie ist mit voller, bisher in Deutschland ungekannter Weise zurück und die nach dem teilweisen Herunterfahren des Alltagslebens im November befindet sich unser Land in einem "harten Lockdown.

Das hat auch Auswirkungen auf unsere Kirchengemeinde. Der Kernbereich der Religionsausübung, die Feier des Gottesdienstes, ist zwar mit weiteren Hygienemaßnahmen belegt, aber von dem Lockdown als besonders geschützter Grundrechtsbereich ausgenommen.

Am Dienstagabend (15.12.2020) haben sich die Mitglieder des Kirchenvorstands beraten. Nach diesen Beratungen gilt für die Kirchengemeinde zunächst folgendes:

Themenbereich Gemeindeleben

  • Es gibt ab dem 17. Dezember zunächst bis zum 29. Januar keine gottesdienstlichen Feiern mit Anwesenheit der Gemeinde. Ausnahmen hiervon sind - wenn die Lage es zulässt - der 24. und der 26. Dezember.
    Damit versucht die Kirchengemeinde den Spagat zwischen dem Infektionsschutz und der Solidarität mit vielen anderen Bereichen der Gesellschaft einerseits und dem dringenden Bedürfnis von Gemeindegliedern das Weihnachtsfest auch mit einem Gottesdienst in - distanzierter - Gemeinschaft zu feiern.
    Dabei ermutigen wir jeden, der im Zweifel ist, ob er es für sich und seine Angehörigen verantworten kann, zum Gottesdienst zu gehen, eher nicht teilzunehmen.
  • Die Landeskirche hält unter auf einer Sonderseite zahlreiche Angebote vor - vom Videogottesdienst mit Bischöfin Dr. Hofmann bis hin zu verschiedenen Playlists.
  • Die verschiedenen Angebote der Kirchengemeinden des Kirchenkreises Hofgeismar-Wolfhagen werden ebenfalls auf einer Sonderseite gebündelt.
  • Am Heiligen Abend finden die drei geplanten Christvespern um 15:30 Uhr, um 16:30 Uhr und um 17:30 Uhr in der Dreschhalle von Obermeiser statt.
    ► Gemäß der Verordnung des Landes Hessen besteht für diese Gottesdienste eine vorherige Anmeldepflicht. Diese Anmeldung sollte über die Plattform Church-Events vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Anmeldung per Mail oder Telefon über das Pfarramt erfolgen.
    ► Die Dreschhalle wird an den beiden offenen Seiten nicht mit Planen verschlossen, sodass die Gottesdienstbesucher/innen von einem Freiluftgottesdienst mit Bedachung ausgehen müssen.
    ► Die Christvespern sollen nicht länger als 30 Minuten dauern.
    ► Die Teilnehmerzahl ist theoretisch auf 90 Personen beschränkt, wird praktisch aber deutlich darunter liegen. Es stehen 18 Sitzgruppen mit je 5 Plätzen zur Verfügung. In jeder Sitzgruppe (Bierbank plus ein Stuhl) darf nur mit Menschen desselben Hausstands besetzt werden.
    ► Beim Zugang und Weggang sind die Abstände durch die Besucher/innen einzuhalten.
  • Die Kirche in Westuffeln ist weiterhin tagsüber geöffnet, an den Weihnachtstagen auch noch am Abend und ab Heiligabend weihnachtlich geschmückt. Es wird eine sich wiederholende Klanginstallation geben. Die Besucher der offenen Kirche sollen im Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und haben die erforderlichen Mindestabstand zueinander einzuhalten. Es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 15 Personen gleichzeitig in der Kirche aufhalten.
  • Der für den 2. Feiertag in der Dreschhalle geplante Festgottesdienst findet als gottesdienstliche Feier ausschließlich um 17:00 Uhr in der Kirche von Westuffeln statt. Auch hier ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich (siehe oben).
  • Der Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau produziert einen gemeinsamen Videogottesdienst, der ab Heiligabend über diese Seite und den YouTube-Kanal unserer Kirchengemeinde ausgespielt wird. Menschen, die diesen Ausspielungsweg nicht nutzen können, können im Pfarramt eine DVD mit dem Video oder eine CD mit der Audiospur des Gottesdienstes bestellen.
  • Bei Feiern in der Kirche beschränkt sich die aktive Mitwirkung der Gemeinde auf das sprichwörtliche "Amen in der Kirche". Bei Freiluftgottesdiensten kann davon abgewichen werden.
  • Für die Zeit nach Weihnachten werden - ggf. gemeinsam im Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau - alternative digitale Gottesdienstformen und Videoandachten angeboten.

Themenbereich Kita Regenbogenhaus

  • Seit dem 16. Dezember gilt in Hessen dass die Kindertageseinrichtungen "nur in Fällen dringender Notwendigkeit in Anspruch genommen werden (sollen).“ Es ist aber ausdrücklich keine Notbetreuung wie im Frühjahr, sondern das Land spricht von einem "minimalen Betreuungsangebot".
  • Bis zum 23. Dezember werden die dazu angemeldeten Kinder in zwei physisch getrennten Gruppen betreut. Davon wird eine von 7:00 Uhr bis längstens 14:30 Uhr vorgehalten und die andere von 7:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr.
  • Die Zuordnung der Kinder zu den Gruppen richtet sich vor allem nach dem angemeldeten Betreuungsbedarf.
  • Für die Woche vom 4. bis zum 10. Januar 2021 sind Betreuungsbedarfe bis zum 22. Dezember mittags bei der Einrichtungsleitung anzumelden.


Stand 15.06.2020

Pflicht zur Erfassung der Gottesdienst-Teilnehmer

Das Land Hessen hat die Richtlinien für religiöse Versammlungen verschärft. Auch aufgrund des Infektionsgeschehens in der Gemeinde in Frankfurt müssen ab sofort sämtliche Teilnehmer in Listen erfasst werden, um Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können.


Stand 01.06.2020

"Eingeschränkter Regelbetrieb" in der Kita

Ab dem 2. Juni beginnt auch in der Kita Regenbogenhaus der Betrieb in der sogenannte Stufe III des Pandemieplans, von der Hessischen Landesregierung als "eingeschränkter Regelbetrieb" bezeichnet. Dazu wollen wir hier - neben den schriftlichen Elterninformationen - informieren.

Voraussetzungen durch das Land

In der ab dem 2. Juni geltenden Verordnung ist weiterhin geregelt, dass ein allgemeines Betretungsverbot u. a. für die Kindertageseinrichtungen besteht. Davon werden - wie schon zuletzt - Ausnahmen geregelt - z. T. etwas anders als zuvor.

Hinzu gekommen ist folgende Regelung: "es sich um Kinder handelt, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt" (§2 Abs. 2 Ziffer 7). Damit ist der "eingeschränkte Regelbetrieb" begründet.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat daher Hygieneempfehlungen herausgegeben, damit die Träger der Einrichtungen ihre vorhanden Hygienepläne entsprechend anpassen können. Zudem gibt es auf der Seite eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zum eingeschränkten Regelbetrieb (FAQ).

Da die Bedingungen in den rund 4.300 Kindertageseinrichtungen im Land z. T. sehr unterschiedlich sind, hat das Land insgesamt darauf verzichtet starre Regelungen vorzugeben. Dabei gibt wird auch vom HMSI ein Zielkonflikt formuliert: Möglichst viele Kinder sollen in möglichst kleinen Gruppen betreut werden.

Umsetzungen für das Regenbogenhaus - grundsätzlich

Für das Regenbogenhaus haben sich am Donnerstag, dem 28. Mai, die Mitglieder des Elternbeirats, das Leitungsteam sowie der Trägervertreter - also Pfarrer Sven Wollert als Geschäftsführer der Kirchengemeinde - zu einer Videokonferenz zusammengeschaltet und einvernehmlich den Rahmen für den "eingeschränkten Regelbetrieb" vereinbart.

Demnach werden ab dem 2. Juni zunächst natürlich die Kinder betreut, die gemäß der Verordnung des Landes einen Anspruch auf Betreuung haben.

Zudem werden wir die Kinder, die im Sommer eingeschult werden, in einer besonderen Gruppe zusammenfassen, die im Turnraum ihren Gruppenraum haben wird. Hier sollen diese Kinder, die in den vergangenen Monaten auf den Wechsel zur Schule vorbereitet worden wären, in den verbleibenden Wochen intensiv betreut und pädagogisch begleitet werden, damit der Start in der neuen Lebenswelt Schule so gut gelingen kann, wie es unter den derzeitigen Umständen möglich ist.

Durch diese neue Gruppe muss die Betreuungszeit - wie auch in den kommunalen Kitas in der Gemeinde Calden - angepasst werden. Daher ist das Regenbogenhaus zunächst täglich nur von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Zudem ist es für alle Kinder nicht möglich, in der Kita zu schlafen oder zu ruhen.

Alle anderen Kinder mit Anspruch auf Notbetreuung werden wieder in den drei Stammgruppen (Bären-, Froschkönig, Hase-und-Igel-Gruppe) betreut. Diese Gruppen haben nach dem Empfehlungen der Fachberatung eine Kapazität von etwa 50 Prozent - also zwölf bis 13 Plätze.

Diese Kapazitätsgrenze ist im Regenbogenhaus auch deshalb erforderlich, weil die baulichen Voraussetzungen eine strikte Trennung der Gruppen sehr erschweren. So stehen zum Beispiel nur zwei Sanitärräume zur Verfügung.

Alle übrigen Kinder, die kommen wollen oder sollen - niemand muss ja zu Kita gehen - werden soweit möglich, ggf. auch tageweise üblicherweise in ihren Stammgruppen betreut. Um planen zu können, haben alle Eltern am Freitag, 29. Mai, neben einem Elternbrief einen Bogen zur Bedarfsanmeldung erhalten. Anhand der zurückkommenden Bogen wird die Leitung entscheiden, welche Kinder in welchem Umfang die Kita besuchen können.

Umsetzungen für das Regenbogenhaus - praktisch

Hygienekonzept für die Kinder und die Beschäftigten der Kita Regenbogenhaus der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln vom 31. Mai 2020
Hygienekonzept SARS-CoV-2, 31.05.2020.pdf
Hygienekonzept für die Kinder und die Beschäftigten der Kita Regenbogenhaus der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln vom 31. Mai 2020
Hygienekonzept SARS-CoV-2, 31.05.2020.pdf

Auf der Grundlage des bestehenden Hygienekonzepts, der Empfehlungen des HMSI und der Fachberatung bei der Diakonie Hessen hat die Kita-Leitung ein Hygienekonzept für den eingeschränkten Regelbetrieb während der SARS-CoV-2-Pandemie erstellt, das nun ab dem 2. Juni umgesetzt wird. Das komplette Konzept finden Sie in diesem Artikel zum Download.

Einige Eckpunkte:

  • Kinder und Beschäftigte mit Krankheitsanzeichen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, bzw. deren  Angehörigen des gleichen Hausstands solche Symptome aufweisen, dürfen die Enrichtung nicht betreten. Gleiches gilt für Menschen, die innerhalb von 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Insofern ist von den Eltern täglich eine Selbsterklärung abzugeben.
  • Erwachsene halten in der Einrichtung - einschließlich des Freigeländes! - den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
  • Gründliche Händehygiene.
  • Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.
  • Bringen und Holen möglichst zeitversetzt zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr bzw. zwischen 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und möglichst nur durch eine Person.
  • Mund-Nase-Bedeckungen für Bringende bzw. Holende.
  • Die Einrichtung darf von Erwachsenen nur mit Erlaubnis betreten werden.
  • Die Gruppen bleiben in ihrer Zusammensetzung (Kinder und Erzieherinnen) soweit irgend möglich konstant.
  • Die Gruppen bleiben so weit wie möglich voneinander getrennt.
  • Zur Unterstützung der räumlichen Trennung wird das Treppenhaus des DGH-Teils des Gebäudes mit einbezogen.
  • Besprechungen, Sitzungen und Gespräche mit den Eltern werden regelhaft per Telefon oder Videoschalte geführt.
  • Zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten ist eine genaue Erhebung der anwesenden Kinder, Beschäftigten und ggf. weiterer erwachsener Personen erforderlich.

Dieses Hygienekonzept erfordert von den Erzieherinnen und Eltern ein hohes Maß an Disziplin - aber auch eingeschränkt von den Kindern. Es ist je nach Lage und den gemachten Erfahrungen anzupassen. Dies kann sowohl zu einer weiteren Ausweitung der Betreuungskapazität führen, aber auch zu einer Reduzierung.


Stand 12.05.2020 (aktualisiert: 13.05.2020)

Gottesdienste finden wieder eingeschränkt statt ● Gruppen, Kreise und Veranstaltungen weiterhin ausgesetzt, Gemeindehäuser geschlossen ● Neue Allgemeinverfügung zu Bestattungen

Nach Beschluss des Kirchenvorstandes vom 9. Mai finden ab dem 17. Mai wieder eingeschränkt Gottesdienste statt. Zunächst wurden fünf Termine bis Mitte August festgelegt, an denen die Gemeinde sich wieder versammeln kann:

  • 17. Mai, 5. Sonntag nach Ostern - Rogate
  • 6. Juni - Trinitatis
  • 28. Juni - 3. Sonntag nach Trinitatis
  • 26. Juli - 7. Sonntag nach Trinitatis
  • 16. August - 10. Sonntag nach Trinitatis

Dabei sollen zwei Gottesdienste als "Klappstuhlgottesdienste" auf einem der Sportplätze stattfinden. Als Termine sind dafür der 7. und der 28. Juni vorgesehen.

Werden die Gottesdienste nicht im Freien gefeiert, beginnen Sie jeweils um 10:00 Uhr in der Kirche von Westuffeln. Hier stehen nach den Bestimmungen von Land und Landeskirche voraussichtlich 20 Plätze zur Verfügung.

Zum verpflichtenden Hygienekonzept gehört zudem:

  • Vor und in der Kirche ist jeweils der Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
  • Die Kirche darf nur über die Turmtür betreten und über die Seitentür verlassen werden. Bei Gehbehinderten ist eine Ausnahme nach den Anweisungen der Beauftragten für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich.
  • Vor dem Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren - Desinfektionsmittel wird seitens der Kirchengemeinde vorgehalten.
  • Die Kirche darf nur mit Mund-Nase-Bedeckungen betreten werden. Diese sind während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
  • Es dürfen nur die ausgewiesenen Plätze besetzt werden. Personen, die in einem Hausstand leben, können nebeneinandersitzen. Dadurch darf der Mindestabstand nicht unterschritten werden. Die festgestellte Höchstzahl an Besuchern erhöht sich dadurch nicht.
  • Es darf nicht gesungen werden.
  • Die Empore darf - außer von der Organistin - nicht betreten werden.
  • Auf Körperkontakt - auch liturgischen - ist zu verzichten.
  • Auf das Sammeln des Klingelbeutels wird verzichtet.

Die gottesdienstliche Feier wird etwa 25 Minuten dauern. Sollten sich mehr Teilnehmer als Plätze zur Verfügung stehen einstellen, findet im Anschluss an die 10:00 Uhr-Feier eine weitere statt (sogenannte Loop-Andachten).

Taufen, Trauungen und Ehejubiläen können unter Einhaltung der oben beschriebenen Hygieneregeln als familiale Feiern außerhalb der sonntäglichen gottesdienstlichen Feier in den Kirchen stattfinden. Dabei ist Kapazität der Kirche von Obermeiser auf maximal zehn Personen festgestellt worden.

Des Weiteren hat der Kirchenvorstand beschlossen, sämtliche Gruppen und Kreise sowie Veranstaltungen bis Mitte August auszusetzen. Die Gemeindehäuser bleiben insoweit weiter geschlossen, ebenfalls die Jugendräume.

Für die Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen hat die Gemeinde Calden eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht vor:

  • Trauergottesdienste, Trauerfeiern und Bestattungen sollen in einem möglichst begrenzten (familiären) Rahmen durchgeführt werden. Die Beschränkung auf 5 Personen wird aufgehoben.
  • Die Feiern sollten unter freiem Himmel stattfinden. Die Friedhofshallen können für Trauerfeierlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
  • In den Friedhofshallen und auf dem gesamten Friedhof ist ein erforderlicher Mindestabstand von etwa 2,0 m einzuhalten.
  • Die Friedhofsverwaltungen stellen die maximale Kapazität der Friedhofshallen fest. Sind Stühle vorhanden, sind sie entsprechend der Abstandsregeln aufzustellen. Bei Bänken sind die zur Verfügung stehenden Plätze entsprechend zu markieren.
  • Personen des gleichen Hausstandes benötigen keinen Mindestabstand. Dadurch wird die Kapazität der Friedhofshallen jedoch nicht erhöht.
  • Alle Anwesenden haben auf dem gesamten Friedhofsgelände Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.
  • Die Liturgin / Trauerrednerin bzw. der Liturg / Trauerredner ist von der Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung insoweit befreit, wenn der Abstand – innen wie außen – zum nächsten Anwesenden mindestens 4 m beträgt.
  • Desinfektions- und Händewaschmittel sind durch den durch die Angehörigen des Verstorbenen beauftragten Bestatter bereitzustellen.
  • Der durch die Angehörigen des Verstorbenen beauftragte Bestatter ist ebenfalls für die Einhaltung der Abstandsregelungen, die Erfassung der Anwesenden sowie die datenschutzkonforme Vernichtung der entsprechenden Listen nach drei Wochen zuständig. Die weiteren Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts sind unbedingt zu befolgen.

Für die Friedhöfe in Obermeiser und Westuffeln gilt für Personen, die nicht zum von den Angehörigen des Verstorbenen benannten Personenkreis gehören, für die Zeit von Trauerfeiern und Bestattungen weiterhin ein Betretungsverbot.

Auf der Grundlage der Allgemeinverordnung hat der Kirchenvorstand beschlossen, die Kirche in Westuffeln weiterhin nicht für Trauergottesdienste zur Verfügung zu stellen.

Inzwischen wurde festgestellt, dass die Kapazität der Friedhofshalle von Obermeiser 12 Personen beträgt, während es in Westuffeln es 14 Personen sind. Hinzu kommen jeweils Liturg und Organistin.

  • IMG_8735
  • IMG_8736
  • IMG_8734

Die Friedhofskapelle von Obermeiser im "Corona-Setup".


Stand 26.04.2020 - 19:00 Uhr

Kinderzeltlager und Konfi-Camp abgesagt ● EKD legt Eckpunkte für Gottesdienste vor ● Kita-Notbetreuung erneut ausgeweitet

Angesichts der andauernden Sars-CoV-2-Pandemie hat der Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau das Kinderzeltlager, das am Fronleichnamswochenende am Westuffelner Hagen stattfinden sollte, sowie das Konfi-Camp am letzten Juni Wochenende abgesagt. Angesichts der vermutlich bis dahin weiterhin erforderlichen Kontaktbeschränkungen und des fortgeltenden Abstandsgebots ist eine Durchführung dieser traditionsreichen Veranstaltungen, die gerade von der intensiven Gemeinschaft leben, nicht sinnvoll und zu verantworten. Über einen Termin für die Aufnahme des Konfirmandenunterrichts wollen sich die Pfarrrerinnen und Pfarrer des Kirchenbezirks untereinander abstimmen.

Am vergangenen Freitag hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) "Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen" angesichts der notwendigen Beschränkungen durch die Gefahren, die vom neuartigen Coronavirus ausgehen vorgelegt. Vorangegangen waren Gespräche der Vertreter der Religionsgemeinschaften mit den Regierungen der Länder und des Bundes. Die Eckpunkte sollen die Feier von Gottesdiensten unter Anwesenheit der Gemeinde unter notwendigen Auflagen und Selbstbeschränkungen durch die Kirche und ihre Gemeinden selbst ermöglichen. Die Eckpunkte sollen den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin, die für den 30. April geplant sind, als Grundlage für eine Entscheidung über die Aufhebung des Verbots öffentlicher religiöser Versammlungen dienen.
Der Krisenstab unserer Landeskirche wird daraus nach den Gesprächen mit der Hessischen Landesregierung Leitlinien für die Gemeinden in Kurhessen-Waldeck erarbeiten, die auch andere Felder der kirchlichen Arbeit mit in den Blick nehmen. Diese müssen dann von den KIrchenvorständen der Kirchengemeinden konkretisiert und umgesetzt werden.
Zu den Beschränkungen gehören u. a. Desinfektionsmaßnahmen, beschränkter Zugang, festgelegte Plätze und der Verzicht auf den Gemeindegesang.

Angesichts der am 27. April beginnenden Öffnung der Schulen hat die Landesregierung die Notbetreuung auf die Kinder der für die Durchführung des Unterrichs erforderlichen Lehrerinnen und Lehrer ausgeweitet. Dies gilt ab dem morgigen Montag, erfordert aber auch weiterhin die rechtzeitige Anmeldung der Kinder bei der Kita-Leitung, damit unsererseits die Betreuung auch gewährleistet werden kann, da die Größe der Notgruppen auf fünf Kinder beschränkt ist.


Stand 17.04.2020 - 18:00 Uhr

Ausweitung der Notbetreuung in den Kitas beschlossen • Spitzenverbände der Religionsgemeinschaften einigen sich mit Bundesregierung auf Leitlinien für die Durchführung von Gottesdiensten

Lesefassung der 2. Corona-Verordnung der Hess. Landesregierung, Stand: 18.04.April
Die aktuellen Veränderungen im Bereich der Kindertageseinsrichtungen sind blau hervorgehoben. In rot stehen die Änderungen der vorherigen Änderungsverordnung.
Lesefassung der 2. Corona-Verordnung, Stand 18.04.2020.pdf (385.19KB)
Lesefassung der 2. Corona-Verordnung der Hess. Landesregierung, Stand: 18.04.April
Die aktuellen Veränderungen im Bereich der Kindertageseinsrichtungen sind blau hervorgehoben. In rot stehen die Änderungen der vorherigen Änderungsverordnung.
Lesefassung der 2. Corona-Verordnung, Stand 18.04.2020.pdf (385.19KB)

Die hessische Landesregierung hat erneut die Verordnung geändert, die unter anderem die Schließung der Kindertagesstätten verfügt. Dadurch wird der Kreis der Berechtigten erneut ausgeweitet. Hinzu kommen:

  • hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien,
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr,
  • berufstätige Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

Dabei gilt weiterhin, dass die Notbetreuung nur für die unbedingt erforderlichen Zeiten in Anspruch genommen werden darf, um die Kontaktzeiten der Kinder so kurz wie mögllich zu halten. Für die Inanspruchnnahme ist auch für die neu hinzugekommenen Berechtigten der entsprechende Nachweis zu erbringen. Die Formblätter erhalten Sie bei der Kita-Leitung. Bitte melden Sie Ihr Kind weiterhin vorher bei der Einrichtung an, bevor Sie es zum Regenbogenhaus bringen, da die Größe der Notbetreuungsgruppen auf maximal fünf Kinder beschränkt ist. Somit ist ohne vorherige Absprache gegenbenenfalls die Betreuung Ihres Kindes aus personellen Gründen nicht möglich.

Am heutigen Tag fand in Berlin das Gespräch der Bundesregierung und der Vertreter der Ministerpräsidenten mit den Spitzenvertretern der Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik über die Bedingungen für die Wiederaufnahme des gottesdienstlichen Lebens unter Anwesenheit der Gläubigen statt. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass es dabei "einmütig verantwortbare Wege vereinbart wurden". Dazu gehöre, dass "regional abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen von den Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu den neuerlichen Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten am 30. April weiterentwickelt (werden) und finden bei der stufenweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten entsprechend Anwendung."



Stand: 05.04.2020 - 15:30 Uhr

Neue Videoandacht zum Palmsonntag

Zum heutigen Palmsonntag wurde die dritte Videoandacht der Kirchengemeinde in dieser Zeit der Krise produziert. Unter der Überschrift "Lass uns in deinem Namen, Herr, die nötigen Schritte tun." geht es um die richtige Perspektive und die in dieser Hinsicht notwendigen Schritte.

Damit geht die Kirchengemeinde in die heute beginnende Karwoche. Für den Karfreitag wird es eine stark liturgisch geprägte Andacht geben, die nach dem gemeinsamen ökumenischen Geläut zur Todesstunde um 15:00 auf dem Youtube-Kanal "Premiere" haben wird.

Für den Ostersonntag bereiten zudem die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenbezirks einen gemeinsam Video-Ostergottesdienst vor, der ebenfalls in der Kirche von Obermeiser produziert wird. Dieser Gottesdienst wird von allen Kirchen des Kirchenbezirks eingeläutet und ist ab 10:30 Uhr erstmals zu sehen.


Stand 01.04.2020 - 17:30 Uhr

"Hör-Bar" des Kirchenbezirks gestartet • Änderungen bei der "Offenen Kirche" • Betretungsverbot für die Friedhöfe bei Bestattungen • Bischöfin dankt Kita-Mitarbeiterinnen

Seit dem heutigen Mittwoch hat die "Hör-Bar für die Seele" des Kirchenbezirks Wilhelmsthal-Liebenau geöffnet. Über Telefon (05677 2289950) und den Youtube-Kanal unserer Kirchengemeinde veröffentlichen wir jeweils mittwochs gute Gedanken zur Wochenmitte.
Die Premiere gestaltete Pfarrerin Johanna Fischer aus Ehrsten. In den kommenden Wochen werden alle Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenbezirks die Ausgaben sprechen.
Das Angebot richtet sich vor allem an diejenigen, die über keinen Zugang zum Internet verfügen (oder ihn nicht nutzen wollen), sich aber trotzdem freuen, wenn sie in diesen besonderen Zeiten etwas von ihrer evangelischen Kirche hören. Daher bitten die Mitarbeiter des Kirchenbezirks darum, die Nummer auch über das Internet hinaus zu teilen. Das Signet gibt dazu auch hier als Download.

Signet der "Hör-Bar für die Seele"
Zum Download und Weitergeben.
Hör-Bar-Signet.jpeg (594.36KB)
Signet der "Hör-Bar für die Seele"
Zum Download und Weitergeben.
Hör-Bar-Signet.jpeg (594.36KB)

Ab heute kehrt in Westuffeln ein lang vermisstes Stück Normalität zurück: Die Kirche ist tagsüber wieder durchgängig geöffnet.
In Obermeiser wird die Kirche beginnend mit dem 5. April jeweils mittwochs und sonntags weiterhin von 17:45 Uhr bis 18:30 Uhr für die stille Einkehr und das persönliche Gebet geöffnet sein.

Nachdem es anderwärts Probleme mit der Umsetzung der Beschränkung der Anwesenden bei Trauerfeiern und Beisetzungen auf maximal fünf Personen gab, hat Pfarrer Sven Wollert heute für die Friedhöfe in Obermeiser und Westuffeln sowie in Ehrsten, Fürstenwald und Meimbressen allgemeine Betretungsverbote für die Zeit der Trauerfeiern und Beisetzungen ausgesprochen. Lediglich die Angehörigen und die unmittelbar an der Durchführung Beteiligten dürfen auf dem Friedhof anwesend sein. Diese Regelung wurde in Absprache mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Calden getroffen und mit der Friedhofsverwaltung für den Ortsteil Calden abgestimmt.

Heute hat sich Bischöfin Dr. Beate Hofmann mit einem Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der evangelischen Kindertagesstätten in der Landeskirche gewandt. Sie dankt darin insbesondere dafür, dass sie "sich engagiert um die Ihnen anvertrauten Kinder kümmern und sie in dieser schwierigen Zeit nicht im Stich lassen."


Stand: 30.03.2020 - 8:00 Uhr

Kirchenkreisamt setzt Gebühreneinzug für die Kita aus • Kriterien für Notbetreuung geschärft

Angesichts der verordneten Schließung hat das Kirchenkreisamt den Gebühreneinzug für die kirchlichen Kindertagesstätten im Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen - so wie auch die Kommunen im Landkreis - zunächst für den Monat April aus. Vor einer Entscheidung über einen eventuellen Verzicht müssen Abstimmungsgespräche der kirchlich Verantwortlichen mit den Kommunen geführt werden. Die bestehenden Verträge zwischen Kirchengemeinden und Kommunen enthalten u.a. bindende Regelungen zur Erhebung von Kita-Gebühren, bei deren Formulierung eine Schließung wegen einer Pandemie verständlicherweise nicht im Blick war. Für die Gemeinde Calden hat Bürgermeister Mackewitz mitgeteilt, dass ein eventueller Gebührenverzicht von der Gemeindevertretung beschlossen werden müsse.

Das Sozialministerium hat in der vergangenen Woche noch einmal klargestellt, welche Voraussetzungen bei den jeweiligen Kinder vorliegen müssen, damit sie zur Notbetreuung durch die Kindertageseinrichtungen in Hessen angenommen werden können:

„Wichtig: Generell gehören kranke Kinder nicht in die Kindertagesbetreuung (z. B. Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, Erbrechen). Ein zuvor erkranktes Kind darf die Notbetreuung nach Rekonvaleszenz nur unter folgenden Voraussetzungen wieder besuchen:

  • seit Symptombeginn sind bis zum Kita-Besuch frühestens 14 Tage vergangen UND
  • das Kind ist seit mind. 48 Stunden symptomfrei (dies insb. bzgl. Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, Durchfall, Erbrechen), ggf. ärztl. Attest, das die Symptomfreiheit bescheinigt (kann von der Einrichtung gefordert werden, z.B. bei offensichtlich noch krankem Kind)  UND
  • niemand im gleichen Haushalt ist SARS-CoV- 2 positiv getestet, unter Quarantäne / Absonderung, Reiserückkehrer oder leidet unter den o.g. Symptome.

Es wird vorgeschlagen, dass die Eltern die Erfüllung dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigen.“


Stand: 23.03.2020 - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kita Regenbogenhaus • Seniorenkreise

Da bisher kein Kind für die Notfallbetreuung angemeldet ist, reduziert das Regenbogenhaus bis auf Weiteres die gesicherten Präsenzzeiten im Haus: Während der sogenannten Kernzeit - also montags bis freitags jeweils von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist die Einrichtung geöffnet und besetzt. In der übrigen regulären Öffnungszeit - also bis 17:00 Uhr - ist die Einrichtung weiterhin telefonisch erreichbar.

Für die Seniorenkreise bitten wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer davon auszugehen, dass die Arbeit zunächst für das komplette erste Halbjahr ausgesetzt ist. Im Sommer ist dann zu prüfen, wann eine Fortsetzung - angesichts der besonderen Gefährdung als Risikogruppe - verantwortbar erscheint.
Daher wird es in der kommenden Zeit darauf ankommen, auf andere Weise miteinander in Kontakt zu bleiben.


Stand: 22.03.2020 - 15:30 Uhr

Erneute Änderungen bei der Notfallbetreuung • Videoandacht zum Sonntag

Mit der "Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020" hat die hessische Landesregierung neben den unten in früher Beiträgen bereits erwähnten Änderungen auch eine Ausweitung der Berechtigten für die Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten beschlossen. Nun ist es ausreichend, wenn ein Elternteil zu den berechtigten Personengruppen zählt.

Ein aktualisiertes ausführliches Schreiben des "Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration" an die Eltern, das heute an die Träger gegeben wurde, stellen wir unten als Download bereit.

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, sind im Landkreis Kassel zwei Formulare auszufüllen, die auch auf der Homepage des Landkreises abrufbar sind. Dabei ist die Selbsterklärung nun täglich vorzulegen.

Im Sinne der Einrichtung, der Mitarbeiterinnen und der zu betreuenden Kinder richtet die Kirchengemeinde zwei Bitten an die Eltern:

  • Für Montag, den 23. März: Bitte klären Sie, bevor Sie Ihr Kind zur Einrichtung bringen, durch telefonische Rücksprache mit der Einrichtungsleitung, ob die Betreuung für diesen Tag sichergestellt werden kann.
    Aufgrund der Tatsache, dass bis Freitag, 20. März, kein Kind für die Betreuung angemeldet war, sollten die Präsenzkapazitäten in der Einrichtung mit dem 23. März deutlich reduziert werden, auch um soziale Kontakte zu reduzieren. Daher ist nicht ohne Weiteres sichergestellt, dass alle Kinder betreut werden können.
  • Grundsätzlich: Um der Maßnahme der sozialen Distanzierung gerecht zu werden, bitten wir die nun berechtigten Eltern, sehr genau - auch täglich - zu prüfen, ob und in welchem Umfang es erforderlich ist, Ihr Kind in der Einrichtung betreuen zu lassen - zum Schutz der anderen Kinder, aber auch Ihres eigenen.

Für den heutigen Sonntag Lätare wurde in der Kirche von Obermeiser eine kurze liturgische Videoandacht produziert und im Youtube-Kanal der Kirchengemeinde veröffentlicht.

Die Andacht steht unter der Überschrift "Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet" - einem Teilvers aus dem eigentlich für diesen Sonntag vorgeschlagenen Predigttext aus dem 66. Kapitel des Jesajabuches.

Elternbrief Sozialministerium vom 21. März 2020
Das Ministerium gibt Hinweise zu den erneuten geänderten Bedingungen für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten im Land.
information_fuer_eltern_betretungsverbot_kindertagesstaetten_aktualisiert.pdf (216.29KB)
Elternbrief Sozialministerium vom 21. März 2020
Das Ministerium gibt Hinweise zu den erneuten geänderten Bedingungen für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten im Land.
information_fuer_eltern_betretungsverbot_kindertagesstaetten_aktualisiert.pdf (216.29KB)


Stand: 20.03.2020 - 14:00 Uhr

Weitere staatliche Einschränkungen • Videobotschaft: Diakonische Hilfen, zusätzliches Gebetsläuten

Die hessische Landesregierung hat heute weitere einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Unter anderem sind ab 21. März alle Versammlungen mit mehr als fünf Menschen verboten. Der Prälat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Bernd Böttner, hat in einer Mail an die Pfarrerinnen und Pfarrer darauf hingewiesen, dass diese Regelungen auch für Beisetzungen gilt: "Diese Verschärfung ist von uns umzusetzen. Bitte suchen Sie nicht nach Schlupflöchern oder Ausnahmetatbeständen. Diese Verordnung ist einzuhalten. Sie dient dem Schutz der Menschen!"

Am heutigen Tag hat sich Pfarrer Sven Wollert mit einer Videobotschaft an seine Gemeinde gewendet. In der 6:30 Minuten langen Botschaft appelliert Wollert an seine Gemeindeglieder, die Sorge um die alten, kranken und einsamen nicht zu vergessen. Dazu ist ab sofort eine Seite auf der Homepage freigeschaltet, über die Hilfsangebote wie Nachfragen nach Hilfen an das Pfarramt gegeben werden können. Zudem sei natürlich die telefonische Kontaktaufnahme möglich. Zudem bat er eindringlich, die Kranken, Pflegenden, die Sterbenden und diejenigen, die das Land am Laufen halten, ins Gebet zu nehmen. Dazu gebe es in dieser Notzeit ab dem heutigen 20. März mittags um 12:00 Uhr jeweils ein weiteres Geläut der beiden Kirchen.


Stand: 19.03.2020 - 8:00 Uhr

Staatliche Verbote • Offene Kirchen • Kita-Schließung: Berufsgruppen ausgeweitet

Mit Wirkung vom gestrigen Mittwoch, dem 18. März, sind in Hessen zunächst bis zum 19. April 2020 weitreichende Verbote für das öffentliche Leben sowie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen in Kraft getreten. Auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind davon massiv betroffen. So heißt es in der entsprechenden Verordnung des Landes: "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind ebenfalls untersagt. Allen Glaubensgemeinschaften bleibt es unbenommen, alternative Formen der Glaubensbetätigung auszuüben, die nicht mit Zusammenkünften von Personen verbunden sind, zum Beispiel Angebote im Internet. Die in Satz 3 genannten Gebäude und Räume können für die Gebete Einzelner offengehalten werden."

Zudem wurden zahlreiche andere staatliche wie kirchliche Regelungen getroffen, die in den nächsten Wochen für das kirchliche Leben hier im Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen und natürlich grundsätzlich auch darüber hinaus maßgeblich sind. Eine stets aktuelle Übersicht finden Sie auf der Homepage des Kirchenkreises.

Dies hat in unserer Kirchengemeinde konkret zur Folge, dass sämtliche Gottesdienste und Andachten bis zunächst einschließlich 19. April, dem Sonntag nach Ostern, Quasimodogeniti, nicht stattfinden können. Das heißt auch, dass die Konfirmation auf keinen Fall am geplanten Termin, nämlich jenem 19. April, stattfinden kann. Derzeit läuft noch ein Abstimmungsprozess mit den Eltern, wann wir uns Gedanken über den neuen Termin machen.

Offene Kirche in Westuffeln am 18. März. (Foto: S. Wollert)

Durch das Verbot der Zusammenkünfte haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Offene Kirchen (siehe Beitrag 14.03., 21:30 Uhr) geändert. Ab heute sind die Kirchen in Obermeiser und Westuffeln jeweils abwechselnd von 17:45 Uhr bis 18:30 Uhr ausschließlich für die persönliche Einkehr und das eigene Gebet geöffnet. Dabei fordern wir dringend, dass alle, die nicht ohnehin in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, den empfohlenen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Einkehrenden einhalten.

Im März ist die Kirche in Obermeiser an den ungeraden Tagen (19./21./23./25./27./29./31.) geöffnet und Westuffelner an den geraden (20./22./24./26./28./30.)

Durch Verordnung vom 16. März hat die Landesregierung den Kreis der Berechtigten für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen erheblich ausgeweitet. Die aktuelle Aufstellung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums. Dabei gilt weiterhin, dass sämtliche Erziehungsberechtigte unter die genannten Berufsgruppen fallen müssen. Auf unsere Nachfrage hin hat das Gesundheitsamt Kassel darauf hingewiesen, dass dies auch für getrennt lebende gemeinsame Erziehungsberechtigte gilt.

Sollten Sie inzwischen berechtigt sein, wenden Sie sich bitte an unsere Leiterin der Einrichtung, Frau Karin Weiher. Sie ist bis zum frühen Nachmittag jeweils unter der bekannten Rufnummer 05677 878 zu erreichen.


Stand: 15.03.2020 - 18:30 Uhr

Weitere Details zu den Kita-Schließungen

Heute erreichten uns nähere Informationen zur Umsetzung der Kita-Schließungen und die Notfallbetreuung (vgl. 13.03.2020 - 23:30 Uhr).

Zum einen wurde in einer neuen Verordnung der Landesregierung vom gestrigen Tage der Personenkreis erweitert, die zu den sogenannten Funktionspersonen gehören, und für deren Kinder eine Notbetreuung zur Verfügung gestellt wird.

Vor dem Betreten des Regenbogenhauses durch das Kind, muss der/die anwesende Erziehungsberechtigte eine Selbsterklärung abgeben, dass er oder sie wie auch der/die andere Erziehungsberechtigte unter die Ausnahmen vom Betreuungsverbot fallen. Der/die andere Erziehungsberechtigte muss diese Erklärung spätestens am Dienstagmorgen vor Betreten der Kita durch das Kind ebenfalls unterschrieben an die Kita leiten.

Da Formular weist ausdrücklich darauf hin, "dass unrichtige Angaben ein Verstoß gehen die oben genannte Verordnung sind und dies zum Ausschluss meines Kindes von der Betreuung in den Kindertagesstätten/
Betreuungseinrichtungen führt."

Im Interesse der Mitarbeiterinnen, der Kinder und auch im eigenen Interesse fordert die Kirchengemeinde alle Eltern, die nicht von der Sonderregelung erfasst sind, auf, nicht mit ihrem Kind zur Einrichtung zu gehen. Die Mitarbeiterinnen müssen den Kindern den Zutritt verwehren.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihr Kind die Notbetreuung greift, rufen Sie bitte ab 7:00 Uhr in der Einrichtung an (05677 878) und klären Sie mit Frau Weiher das weitere Vorgehen.

Die aktuelle Liste der von der Landesregierung benannten Berufsgruppen sowie die Verordnungen im Wortlaut finden Sie hier zum Download:


Stand: 14.03.2020 - 21:30 Uhr

Kirchenvorstand beschließt weitreichende Maßnahmen

Der Kirchenvorstand hat heute Mittag in einer Dringlichkeitssitzung beschlossen, welche Maßnahmen zunächst im Hinblick auf die Eindämmung der Pandemie durch das neuartige Corona-Virus in unserer Kirchengemeinde gelten sollen.

Hier die Regelungen im Einzelnen:

1. Gottesdienste und Andachten

Bis zunächst einschließlich Palmsonntag (5. April) finden keine öffentlichen Gottesdienste und Andachten statt. Zu den ursprünglich angesetzten Gottesdienstzeiten sind die Kirchen offen, es wird geläutet und etwa 20 Minuten nach der gesetzten Zeit wird öffentlich gebetet.

2. Amtshandlungen

Taufen und Trauungen finden zunächst bis zum Sonntag Quasimodogeniti (19. April) nicht als öffentliche Gottesdienste statt.

Die Frage nach der Durchführung der Konfirmation 2020 wird auf einem Elternabend am 23. März gemeinsam beraten.

Die Kirchen stehen für Beerdigungsgottesdienste zunächst bis zum Sonntag Quasimodogeniti (19. April) nicht zur Verfügung.
Inzwischen haben der Landkreis Kassel sowie die Städte und Gemeinden heute (14. März) eine Empfehlung beschlossen, dass Trauerfeiern nur mit einem begrenzten Personenkreis stattfinden sollten (hier die Pressemitteilung des Landkreises). Mit der Umsetzung der Empfehlung in eine Allgemeinverfügung durch die Gemeinde Calden ist Anfang der Woche zu rechnen. Zudem hat die Landesregierung ebenfalls heute beschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen zu verbieten.

3. Offene Kirchen

Gerade in Zeiten der Not braucht es Zufluchtsorte. Unsere Kirchen können solche Orte sein. Daher sollen die Kirchen mindestens zu vorab angekündigten Zeiten auch an Werktagen geöffnet sein.

Die Veröffentlichung geschieht - nach Klärung der organisatorischen Details - über die Homepage, die Facebook-Seite und die Schaukästen.

4. Konfirmandenunterricht

Der Jahrgang 2020 beendet seinen Unterricht in der Form des Lernens zuhause. Dafür wird die normale Unterrichtszeit am Dienstag verwendet.

Der Jahrgang 2021 beginnt seine Arbeit mit Pfarrer Wollert erst nach dem Ende der Infektionsschutzmaßnahmen. Der geplante Vorkonfirmandentag am 28. März entfällt.

5. Besuche

Der Besuchsdienstkreis stellt bis zum Ende der Infektionsschutzmaßnahmen seine Besuchstätigkeit ein. Die Grußkarten und Büchlein sollen über die Briefkästen zugeleitet werden.

Auch Pfarrer Wollert stellt seine Hausbesuche soweit seelsorglich überhaupt vertretbar ein. Stattdessen wird ausdrücklich dazu eingeladen, sich mit seelsorglichen Anliegen per Telefon (05677 233) oder per E-Mail (sven.wollert@ekkw.de) an den Gemeindepfarrer zu wenden. Zudem besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Telefonseelsorge zu kontaktieren (0800 1110111 oder www.telefonseelsorge.de)

6. Gruppen und Kreise

Alle Gruppen und Kreise sowie sonstige Veranstaltungen der Kirchengemeinde sind bis zunächst bis einschließlich 19. April ausgesetzt. Dies gilt auch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau.

7. Nutzung der kirchlich verwalteten Räume

Sämtliche von der Kirchengemeinde verwalteten Räume – inklusive des Jugendraums in Westuffeln – dürfen zunächst bis einschließlich 19. April für keine Treffen oder Veranstaltungen genutzt werden.

8. Fortführung der Verkündigung

Der Auftrag, gerade in der Passionszeit und ggf. auch in der Karwoche und an Ostern das Evangelium, die frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkünden, kann auch nicht durch ein hocheffizientes Virus ausgesetzt werden. Insofern ist zu schauen, welche Wege sich unter den aktuellen Bedingungen bewähren.

Seien wir gespannt!


Stand: 13.03.2020 - 23:30 Uhr

Hessen schließt durch Anordnung die Kitas im Lande

Heute hat die Hessische Landesregierung mitgeteilt, dass ab sofort alle Kitas und Kindertagespflegestellen (also Tagesmütter) nach dem Infektionsschutzgesetz geschlossen sind.
Das gilt natürlich auch für unser Regenbogenhaus in Westuffeln.

Ausnahmen gibt es für Kinder bestimmter Personengruppen - aber auch nur wenn beide Erziehungsberechtigten diesen Gruppen angehören bzw. Alleinerziehende unter die Gruppen fallen. Die entsprechende Aufstellung finden auf der Homepage des Landesregierung. Alle anderen Kinder müssen (!) abgewiesen werden und dürfen nicht mehr betreut werden.

Folgendes Vorgehen ist mit der Gemeinde Calden abgestimmt:
Die Kita öffnet am Montag zur normalen Zeit, also um 7:00 Uhr. Kinder, deren Erziehungsberechtigten unter die Ausnahmeregel fallen, werden betreut.
Nachdem gemeindeweit festgestellt ist, wieviele Kinder zu betreuen sind und welche Mitarbeiter/innen diese in der Folgezeit betreuen können, werden sich Gemeinde und Kirchengemeinde in Verbindung setzen, um zu entscheiden, wo und in welchem Umfang die Kinder ab Dienstag betreut werden. Ggf. hat das Regenbogenhaus auch am Montag regulär bis 17:00 Uhr geöffnet.

Noch eine dringende Bitte an alle Eltern - egal bei welcher Kita in Hessen: Versuchen Sie nicht, Ihr Kind ab Montag betreuen zu lassen, wenn Sie nicht die o. g. Bedingungen erfüllen. Im Sinne der Mitarbeiter/innen und auch Ihrer Kinder!


Stand: 13.03.2020 - 15:00 Uhr

Landeskirche empfiehlt weitgehend Einstellung des normalen Betriebs

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat heute ihren Gemeinden empfohlen, bis Ende April auf im Prinzip sämtliche Gottesdienste und Veranstaltungen zu verzichten.

Der Kirchenvorstand unserer Gemeinde wird morgen (14. März) Mittag entscheiden, wie weitgehend die Empfehlungen hier umgesetzt werden.

Bereits abgesagt wurde - neben den Seniorenkreisen - die Kinderkirche am morgigen Sonnabend.

Den Wortlaut des Schreibens von Bischöfin Dr. Beate Hofmann finden Sie hier: https://www.ekkw.de/aktuell/meldung/aktuell_30373.htm


Stand: 13.03.2020 - 11:30 Uhr

Kirchengemeinde zieht erste Konsequenzen

Angesichts der derzeit dynamischen Situation rund um das neuartige Corona-Virus und der Empfehlungen der Landeskirche gilt für die Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln:

  • Die drei Seniorenkreise (Obermeiser, Westuffeln, Männer) sind zunächst bis Ostern ausgesetzt.
  • Für die Kita Regenbogenhaus besteht ein Betretungsverbot für Personen, die zu den Risikogruppen zählen, z. B. über 65 Jahre alt, Vorerkrankungen.
  • Allgemein: Verzicht auf nicht notwendigen Körperkontakt, z. B. Händeschütteln.

Der Kirchenvorstand wird in den nächsten Tagen zu einer Dringlichkeitssitzung zusammen kommen und das weitere Vorgehen beraten.

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos