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Meldungsarchiv des Jahres 2021

Verzeichnis der Meldungen

  • 30.12.2021: Aus Verantwortung für unsere Kinder. Zweckverband übernimmt 2022 die Trägerschaft für die Kita Regenbogenhaus
  • 23.12.2021: Pandemie fordert weiter heraus. Kirchenvorstand passt Schutzkonzept auch im Dezember wieder an

  • 01.12.2021: Corona-Lage erzwingt Änderungen. Kirchenvorstand passt Schutzkonzept zweimal innerhalb einer Woche an

  • 29.11.2021: Lebendige Adventszeit zuhause. Kinderkirche bringt adventliches herum

  • 23.10.2021: Weitere Änderungen rund um Corona. Ergebnisse der Kirchenvorstandssitzung

  • 20.10.2021: Am 31. Oktober: Wieder Kinderkirche in Obermeiser-Westuffeln

  • 19.09.2021: Corona-Pandemie: Kirchenvorstand passt Hygienekonzept wieder an

  • 03.07.2021: Corona-Pandemie: Kirchenvorstand fasst Hygienekonzept neu

  • 17.06.2021: Wechsel im Kirchenvorstand: Laura Schmidt folgt auf Nicole Groß

  • 28.05.2021: Corona-Pandemie: Im Freien darf wieder gesungen werden

  • 13.05.2021: Corona-Pandemie: Mit Vorsicht zurück zur Präsenz

  • 24.04.2021: Corona-Pandemie: "Bundesnotbremse" bringt Veränderungen

  • 29.03.2021: Corona-Pandemie: Ostern wieder ganz anders

  • 22.02.2021: Kita Regenbogenhaus: Rückkehr zum "Regelbetrieb"

  • 15.02.2021: Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau: Digitale Passionsandachten und Fastengruppe

  • 15.02.2021: Corona-Virus: Aussetzung der Gottesdienste erneut verlängert - Konfirmationsjahrgang 2022 beginnt erneut später

  • 25.01.2021: Corona-Virus: Gottesdienstaussetzung verlängert - verschärfte Maskenpflicht für Beerdigungen

  • 09.01.2021: Corona-Virus: Verlängerung der "minimalen Kinderbetreuung" in der Kita


Aus Verantwortung für unsere Kinder

Zweckverband übernimmt 2022 die Trägerschaft für die Kita Regenbogenhaus

Große Veränderung für die evangelische Kindertagesstätte in Westuffeln, das Regenbogenhaus: Die Kirchengemeinde ist Gründungsmitglied eines Zweckverbands, der 2022 die Trägerschaft für insgesamt 10 Einrichtungen im Kirchenkreis übernimmt.

Foto Kita-Team Regenbogenhaus Westuffeln Haben ab dem 1. Januar 2022 einen neuen Arbeitgeber: Die Mitarbeiterinnen des Regenbogenhauses. Die Arbeitsverhältnisse werden an den "Zweckverband Ev. Kindertagesstätten Hofgeismar-Wolfhagen" übergeleitet. (Foto: Janina Kampe)

Im November 1991 war es so weit: Aus dem Kinderspielkreis der Kirchengemeinde Westuffeln wurde ein richtiger Kindergarten. Viel ist seitdem geschehen, und schon kommen die Kinder der Kita-Kinder der ersten Stunde selbst in unsere Einrichtung.

Nun, 30 Jahre später, gibt die Kirchengemeinde die Trägerverantwortung an den "Zweckverband Ev. Kindertagesstätten Hofgeismar-Wolfhagen" ab. Dieser Zweckverband nimmt am 1. Januar 2022 seine Arbeit auf. Zusammen mit sieben anderen Kirchengemeinden und Gesamtverbänden gehört die Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln zu den Gründungsmitgliedern dieses Verbandes.

Ziel ist es die, die Qualität der administrativen Leitung der zehn beteiligten Kindertagesstätten zu erhöhen, indem die Trägerverantwortung nicht mehr als ein kleinerer Teil des pfarramtlichen Alltags wahrgenommen wird. Daher wird die Geschäftsführung des Verbandes aus zwei Personen bestehen: Einem Verwaltungsfachwirt mit einer halben Stelle und einer Pfarrerin mit einem 75%-Dienstauftrag.

Anforderungen stetig gewachsen

"In den zehn Jahren meines Dienstes hier habe ich mitverfolgen können, wie die Anforderungen an das System Kita und damit auch an die Träger stetig gewachsen sind", berichtet Pfarrer Sven Wollert. Das gelte vor allem für die rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch für andere Felder. "Es braucht inzwischen ein gehöriges Maß an Interesse und Verstehen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden." Das sei gerade in der Corona-Pandemie sehr deutlich geworden. "Bei unserer Infektionswelle im September waren Frau Berndt und ich mehrere Tage im Prinzip mit nichts anderem beschäftigt."

Man habe sich alles Notwendige selbständig erarbeiten und veranlassen müssen. "Im Zweckverband können die Verantwortlichen dann noch in neun weiteren Einrichtungen davon zehren – wenn es sich schon nicht vermeiden lässt."

Daher sei es trotz seiner Bedenken letztlich der richtige Schritt, im Zweckverband von Anfang an mit dabei zu sein. Letztlich sind wir es vor allem den Kindern, aber auch den Eltern und unseren Mitarbeiterinnen schuldig, für möglichst gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Aus dieser Verantwortung heraus habe sich der Kirchenvorstand entschieden, die Trägerschaft auf den Zweckverband zu übertragen.

Verantwortung für die Einrichtung bleibt

Foto S. Wollert Übernimmt vorübergehend die Leitung des Kita-Zweckverbandes: Pfarrer Sven Wollert. Bis 30. Juni wird er mit der Hälfte seines Dienstes für die 10 Kita des Zweckverbands zuständig sein und mit der anderen Hälfte für die Kirchengemeinde. (Foto: Ev. Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen)

Mit dem Übergang zum Zweckverband enden jedoch nicht die Bande zwischen der Einrichtung und der Kirchengemeinde. Inhaltlich soll die religionspädagogische Arbeit fortgeführt und gestärkt werden. Der Gemeindepfarrer bleibt also für die Kita-Gottesdienste und andere Veranstaltungen in und mit der Kita verantwortlich. Zudem wird der Kirchenvorstand weiter seinen Kita-Ausschuss haben, der wie bisher die inhaltliche Arbeit der Einrichtung begleiten wird. Der Personalausschuss hingegen wird keinen Einfluss mehr auf die Kita haben.

Auf der formalen Ebene ist die Kirchengemeinde mit Sitz und Stimme wie die anderen sieben Mitglieder im Vorstand des Zweckverbands vertreten. Und: Die finanzielle Verantwortung der Kirchengemeinde für die Kita bleibt! Sie trägt weiter den Anteil, der vertraglich mit der Gemeinde Calden vereinbart wurde. Diese wiederum zahlt weiter alle anderen Kosten, die nicht durch die Elternbeträge gedeckt sind.

Wollert vorübergehend Leiter des Zweckverbands

Ein Ziel der Gründung des Zweckverbandes ist es, die betroffenen Pfarrämter von den geschäftsführenden Aufgaben zu entlasten. Das wird für sieben Pfarrämter im Kirchenkreis auch direkt funktionieren – für das Westuffelner nicht und damit auch nicht für die Kirchengemeinde.

Da zunächst keine Pfarrerin und kein Pfarrer eine Bewerbung auf die Stelle zur Leitung des Zweckverbands abgegeben hatte, kam auch keine Besetzung zum 1. Januar 2022 zustande. Dekan Wolfgang Heinicke hat daher Pfarrer Sven Wollert beauftragt, im Rahmen der Hälfte seines Dienstes vorübergehend die Leitung mit zu übernehmen. Daher wird er im ersten Halbjahr 2022 nur entsprechend eingeschränkt seinen Dienst in der eigenen Gemeinde wahrnehmen können. Zur Entlastung von Gemeinde und Pfarrer wird aber ab dem 1. Februar Pfarrerin Irmhild Heinicke mit halber Stelle mit der Wahrnehmung des pfarramtlichen Dienstes beauftragt.

Foto Pfarrerin Irmhild Heinicke. Ab 1. Februar mit pfarramtlichem Dienst in Obermeiser-Westuffeln: Pfarrerin Irmhild Heinicke, Studienleiterin am Studienseminar in Hofgeismar.

"Das ist natürlich keine ideale Situation. Aber ich habe mich, um zum Gelingen des Startes des Zweckverbands beizutragen, hier in die Pflicht nehmen lassen. Denn das ist auch für unsere Mitarbeiterinnen und unsere Kinder hier in Westuffeln wichtig", so Wollert. "Aber mein Herz schlägt eindeutig mehr für die Gemeindearbeit." Daher sei auch für ihn eine Bewerbung auf die Zweckverbandspfarrstelle nicht in Frage gekommen.

Vertretungsregelung ab 1. Februar 2022

Bei seiner Kollegin Irmhild Heinicke sei er sich aber sicher, dass er sich keine Sorgen um seine Gemeinde machen müsse. "Schließlich hat sie vor zehn Jahren die Gemeinden auch gut durch die Vakanzzeit gebracht."

Geplant sei, dass er für den Konfirmandenunterricht, die Geschäftsführung von Kirchengemeinde und Kirchenbezirk, die Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises sowie für einzelne Gottesdienste zuständig sei. Zudem werde er weiter als Urlaubsvertretung für die Kolleginnen und Kollegen im Kirchenbezirk zur Verfügung stehen.

Der Kontakt könne auch weiterhin über das Pfarramt hergestellt werden. "Die 233 bleibt die richtige Telefonnummer für Ihre Anliegen", so Wollert, "auch wenn ich vor allem vormittags in Hofgeismar bin."

(Sven Wollert, 30.12.2021)


Pandemie fordert weiter heraus

Kirchenvorstand passt Schutzkonzept auch im Dezember wieder an

Sonst ist die letzte Sitzung des Jahres für den Kirchenvorstand eher eine besinnliche Veranstaltung. In diesem Jahr stand die Sitzung im Zeichen einer erneuten Anpassung des Corona-Schutzkonzeptes.

Viel Spielraum bestand nicht: Die Landesregierung hatte die Corona-Schutzverordnung verschärft und die Landeskirche bei ihren Empfehlungen nachgezogen. Dementsprechend folgten die vorgeschlagenen Änderungen des kirchengemeindlichen der vorgegebenen Linie.

Aktuelle Fassung des Hygienekonzeptes vom 20.12.2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 20.12.2021.pdf (78.67KB)
Aktuelle Fassung des Hygienekonzeptes vom 20.12.2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 20.12.2021.pdf (78.67KB)

So wurden die Regelungen zu den AHA+L-Gottesdiensten im Innenraum gestrichen. Damit gilt dort mindestens die 3G-Regel als Zugangsvoraussetzung. Am Stufenmodell wurde grundsätzlich festgehalten. Dabei wurde der Infektionsinzidenz-Schwellenwert  für die letzte Stufe von 400 auf 350 abgesenkt. Damit orientiert sich der Kirchenvorstand an der Landesregelung für die sogenannten "Hotspots".

Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die Erhöhung des Schutzniveaus nicht mehr dazu führt, dass auf Abstand und Maske verzichtet werden kann. Damit gilt bei Gottesdiensten wie auch bei Veranstaltungen: Selbst bei "2Gplus" sind Masken zu tragen und die Abstände einzuhalten.

Dies wirkt sich auch auf die Trauerfeiern und Beerdigungen aus. Hier gilt nun wieder einheitlich, dass in Westuffeln 14x2 Plätze in der Sitzhalle besetzt werden dürfen und in Halle von Obermeiser 12.

Weitere Änderungen zu erwarten

Die Entwicklung hinsichtlich der Omikron-Variante von Sars-CoV-2 bleibe abzuwarten. Die letzten Beschlüsse der Landesregierung führen zu keinem akuten Anpassungsbedarf. "Aber", so Pfarrer Sven Wollert, "da wir nicht genau wissen, was da auf uns zukommt, werden wir wahrscheinlich auch um weitere Anpassungen des Hygienekonzepts nicht herumkommen."

(Sven Wollert, 23.12.2021)


Corona-Lage erzwingt Änderungen

Kirchenvorstand passt Schutzkonzept zweimal innerhalb einer Woche an

Kaum beschlossen, schon wieder hinfällig: Das Hygienekonzept der Kirchengemeinde vom 23. November 2021 hatte nur eine kurze Halbwertszeit.

Am 23. November war der Kirchenvorstand in der Bürgerbegegnungsstätte von Obermeiser zusammengekommen. In der Sitzung wurde auch eine nachgeschärfte Neufassung des Schutzkonzeptes beschlossen. Noch bevor es veröffentlicht werden konnte, hatten die neuen Empfehlungen der Landeskirche einige Beschlüsse schon wieder überholt. So gilt nun, dass Gottesdienste im Innenraum auch dann mit Einhaltung der Abstände gefeiert werden müssen, wenn die 3G- oder die 2G-Regel angewendet wird.

Daher wurde neuerlich eine Neufassung erstellt, die nun im Umlaufverfahren beschlossen wurde.

Stufenkonzept für Gottesdienste im Innenraum

Plakat Stufenkonzept Corona-Einschränkungen, Dezember 2021 Dieses Stufenkonzept war nur wenige Tage gültig. Dann verschärfte die Landeskirche ihre Empfehlungen, sodass die Stufe 1 - gelb - durch die Einführung des 3G-Grundsatzes wegfiel.

In den Empfehlungen der Landeskirche wird der Feier von Gottesdiensten im Freien Vorrang eingeräumt. Dementsprechend hat sich auch der Kirchenvorstand verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob eine Freiluftalternative zur Verfügung steht.

Für die Feiern, die trotzdem im Innenraum stattfinden, gibt es ein Stufenkonzept, das sowohl die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen als auch die Infektionsinzidenz im Landkreis Kassel als Maßstäbe berücksichtigt.

  • Stufe 1 - Hospitalisierung unter 3 und Infektionen unter 150: AHA+L
  • Stufe 2 - Hospitalisierung ≥3 oder Infektionen ≥150: 3G-Regel
  • Stufe 3 - Hospitalisierung ≥ 3 oder Infektionen ≥250: 2G-Regel
  • Stufe 4 - Hospitalisierung ≥9 oder Infektionen ≥400: 2Gplus-Regel

Dabei ist im Innenraum jederzeit ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen. Lediglich bei 2Gplus-Gottesdiensten besteht kein Abstandsgebot. Daher steht einstweilen wieder nur die Kirche in Westuffeln mit 27 Plätzen zur Verfügung.

Stufen wirken sich auch auf Freiluftgottesdienste aus

Aber auch auf die Freiluftgottesdienste wirken sich die so definierten Stufen aus. So wird für die Stufe 1 zunächst festgestellt, wieviele Teilnehmer auf der jeweiligen Fläche an einem Gottesdienst teilnehmen dürfen. Dies geschieht in dem die Quadratmeterzahl durch 5 geteilt wird.

Fassung des Hygienekonzepts vom 29.11.2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 29.11.2021.pdf (82.42KB)
Fassung des Hygienekonzepts vom 29.11.2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 29.11.2021.pdf (82.42KB)

In der Stufe 2 wird diese Teilnehmerzahl auf 80% reduziert, während ab Stufe 3 nur noch zwei Drittel der Höchstzahl dabei sein können. Dafür gilt bei Freiluftgottesdiensten normalerweise lediglich ein Abstands- und Hygienekonzept ohne besondere Zugangsbeschränkung. In einzelnen Fällen kann aber auch eine andere Regelung zur Anwendung kommen.

Zudem besteht ab Stufe 2 für den gesamten Gottesdienst Maskenpflicht, während dies in der Stufe 1 am Platz nur beim Gemeindegesang gilt.

Sozialministerium ändert Hygienekonzept für Kindertagesstätten

Am 30. November hat zudem das Hessische Sozialministerium das Hygienekonzept für die Kindertagesstätten im Land geändert. Die wichtigste Neuerung ist die Rückkehr zur verpflichtenden Betreuung in getrennten Gruppen.

Das bedeutet, dass auch das Regenbogenhaus in Westuffeln ab dem 2. Dezember wieder die räumliche Trennung umsetzen. Die Kinder der Gruppen im 1. Obergeschoss, die Bären- sowie die Hase-und-Igel-Gruppe, bilden wieder einen Verbund. Daher sollen diese Kinder auch wieder den Eingang des Dorfgemeinschaftshauses nutzen. Die Kinder der Froschkönig-Gruppe sollen weiter die Einrichtung über den Haupteingang betreten.

Mit dieser Umstellung fallen auch die beliebten Nachmittagsangebote einstweilen weg. Dennoch bemüht sich die Einrichtung einstweilen die kompletten Öffnungszeiten sicherzustellen. Ob dies gelingt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Die Eltern werden weiter aktuell über die Kita-Info-App durch die Einrichtungsleitung informiert.

Weitere Änderungen zu erwarten

Den zweimaligen Anpassungen zum Trotz geht Pfarrer Sven Wollert davon aus, dass das Konzept bald noch einmal angepasst werden muss: "Die von der Landesregierung angekündigte Neufassung der Coronavirus-Schutzverordnung, die ab 5. Dezember gilt, sowie die vermutliche Ausrufung der "pandemischen Lage" durch den Landtag werden uns ziemlich sicher dazu zwingen, unser eigenes Konzept noch einmal zu ändern."

Davor wolle man aber auch noch abwarten, wie die Landeskirche ihre Empfehlungen anpasse. Dabei gelte, dass selbstverständlich die Regelungen des Landes und die Empfehlungen der Landeskirche sich unmittelbar auf das Hygienekonzept auswirken, wenn sie strengere Regeln vorsehen als das Hygienekonzept. "Das haben wir im Konzept gleich so geregelt", so Pfarrer Wollert.

(Sven Wollert, 01.12.2021)


Lebendige Adventszeit zuhause

Kinderkirche bringt adventliches herum

Wie geht "Lebendige Adventszeit" in Corona-Zeiten? Nachdem 2020 gar nichts ging, gibt es in diesem Jahr immerhin eine Alternative: Das Kinderkirchenteam bringt an den Adventszeittagen etwas zu den Häusern.

Plakat Lebendige Adventszeit 2021

Seit vielen Jahren prägt die "Lebendige Advenszeit" das Leben im Dezember in Obermeiser. Zunächst an allen Abenden und später dann dienstags und freitags luden Menschen in oder an ihre Häuser ein, um zu singen, basteln, erzählen oder spielen.

Das ist auch in diesem Jahr angesichts der Corona-Krise nicht vertretbar. Daher hat sich das Kinderkirchenteam entschieden, einen Lieferservice anzubieten. Kinder aus Obermeiser und Westuffeln können sich unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse anmelden und bekommen dann jeweils dienstags und freitags eine kleine Überraschung gebracht.

Was sich dahinter verbirgt will das Team natürlich noch nicht verraten. Nur so viel: "Es kann eine Geschichte oder ein Gebet, etwas zum Basteln oder ein Rezept sein."

Dabei bleibt es natürlich den Kindern überlassen, wann sie sich für die Lebendige Adventszeit Zeit nehmen.

Anmeldung per E-Mail möglich

Die Organisatorinnen bitten darum, sich möglichst bis zum 30. November anzumelden.

Dazu wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: adventszeit@kirche-obermeiser-westuffeln.de

Auch nach dem 30. November kann man sich noch zur Lebendigen Adventszeit anmelden; es wird allerdings keine Nachlieferungen der vergangenenen Tage geben können.

(Sven Wollert, 29.11.2021)


Weitere Änderungen rund um Corona

Ergebnisse der Kirchenvorstandssitzung

Kleinere Änderungen am Hygienekonzept und die Reduzierung des "Corona-Läutens" hat der Kirchenvorstand in der vergangenen Woche beschlossen. Damit reagierte er vorsichtig auf die sich unklar verändernde Lage.

Wie immer in den letzten Monaten hat sich der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am Donnerstag (20.10.2021) mit dem Hygienekonzept der Kirchengemeinde beschäftigt. Dabei wurden auch die veränderten Empfehlungen und Regelungen der Landeskirche berücksichtigt und teilweise umgesetzt. Damit blieb der Kirchenvorstand bei seiner eher vorsichtigen Linie.

Auch 2G-Veranstaltungen möglich

Fassung des Hygienekonzepts nach der Kirchenvorstandssitzung vom 20.10.2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 20.10.2021.pdf (132.14KB)
Fassung des Hygienekonzepts nach der Kirchenvorstandssitzung vom 20.10.2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 20.10.2021.pdf (132.14KB)

Wesentliche Änderung ist, dass die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen wurde, Veranstaltungen nach der sogenannten 2G-Regel durchzuführen. Das heißt, dass ausschließlich vollständig geimpfte und genesene Personen Zutritt zu einer solchen Veranstaltung erhalten. In dem Fall sind nach den Bestimmungen des Landes Hessen weder Masken noch Abstand erforderlich.

Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung unter diesen Voraussetzungen stattfindet, obliegt jedoch immer dem Kirchenvorstand. Dabei wurde beschlossen, dass erste Erfahrungen voraussichtlich mit einem Sonntagscafé am 14. November, dem Volkstrauertag, gesammelt werden.

Weitere Änderungen

Bei Trauerfeiern und Beerdigungen wurde der Vorbehalt aufgehoben, dass diese im Famlien- und Freundeskreis stattfinden sollen. Die Maskenpflicht auf dem Friedhofsgelände für die Zeit vor, während und nach Trauerfeiern bleibt jedoch bestehen. "Die Erfahrung zeigt, dass es in dieser Situation, gerade auch beim Gang zum Grab, offensichtlich sehr schwierig ist, auf die auch im Freien erforderlichen Abstände zu achten", so Pfarrer Sven Wollert.

Entscheiden sich die Angehörigen, für die Friedhofshalle in Obermeiser bzw. die Sitzhalle in Westuffeln die 3G-Regel anwenden zu wollen, ist nun eine Person namentlich gegenüber der Friedhofsverwaltung zu benennen, die für die Überwachung des Zugangs verantwortlich ist.

In der Kirche von Westuffeln stehen nun bei einem Gottesdienst nach der AHA+L-Regel (mit Abstand und Maske) 24 statt 21 Sitzplätze regulär zur Verfügung.

Bei Gottesdiensten, bei denen damit zu rechnen ist, dass die Kapazität erschöpft wird, muss man sich nun nicht mehr zwingend vorab anmelden. Das Land Hessen hat diese Bestimmung aus ihrer Verordnung gestrichen.

"Corona-Läuten" nur noch mittwochs

Seit Beginn der Pandemie rief ein zusätzliches Geläut besonders zum Gebet für die Kranken, Pflegenden und Sterbenden auf. In der ersten Zeit mittags, läutete es in den letzten Monaten von Sonntag bis Freitag jeweils um 19:30 Uhr für drei Minuten.

"Die Lage hat sich deutlich entspannt, aber Corona ist noch nicht vorbei. Die steigenden Fallzahlen und vermehrten Impfdurchbrüche zeigen, dass unser Wunsch nach Normalität noch nicht erfüllt wird", so Pfarrer Sven Wollert. Der Beschluss, ab der mit dem 24. Oktober beginnenden Woche dieses besondere Läuten auf den Mittwochabend zu beschränken, sei insofern aus seiner Sicht eine angemessene Anpassung an die Situation. "Die Wahl ist auf den Mittwoch gefallen, da an diesem Tag im Advent und in der Passionszeit die Andachten gefeiert werden."

(Sven Wollert, 23.10.2021)


Am 31. Oktober

Wieder Kinderkirche in Obermeiser-Westuffeln

Plakat Kinderkirche Herbst 2021 Mit diesem Plakat und Flyer lädt das Kinderkirchenteam in diesen Tagen zu ihrem Gottesdienst am Nachmittag des 31. Oktobers ein.

Am Reformationstag zur Kinderkirche in die Struth. So lädt nach 15 Monaten Corona-Pause das Kinderkirchen-Team unserer Kirchengemeinde wieder zu einem Treffen ein. Beginn auf dem Westuffelner Grillplatz ist um 14:00 Uhr.

Lange Zeit sahen die Mitarbeiterinnen durch die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie keine Möglichkeit, so Gottesdienst mit den Kindern zu feiern, wie sie es für angemessen und sinnvoll halten.

Bisher habe die Kinderkirche davon gelebt, dass man viel miteinander gestalte und singe. Beides war aber durch die jeweils geltenden Schutzkonzepte gar nicht oder nur schwer mit der gewohnten Nähe möglich gewesen. Nun eröffne die aktuelle Situation die Möglichkeit, zumindest wieder einmal im Freien zusammenzukommen. Daher habe man sich für den Grillplatz in der Westuffelner Struth entschieden.

Damit auch kräftig gesungen werden kann, ohne meterweit auseinander stehen zu müssen, sollen die Kinder einen Mund-Nase-Schutz mitbringen.

"Wir freuen uns auf die Kinder - und sie freuen sich hoffentlich auch, gemeinsam mit uns Gottesdienst zu feiern", so Christina Hoppe vom Kinderkirchenteam.

(Sven Wollert, 20.10.2021)


Corona-Pandemie

Kirchenvorstand passt Hygienekonzept wieder an

Nach zweieinhalb Monaten und deutlichen Fortschritten beim Stand der Impfungen hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung vom 16. September eine Neufasssung des Coronavirus-Schutzkonzepts beschlossen. Diese Neufassung beinhaltet z. T. wesentliche Änderungen.

So kehren die Gottesdienste grundsätzlich in die Kirche von Westuffeln zurück. Durch die Möglichkeit, den Zugang zu Gottesdiensten nach der 3G-Regel (geimpft - genesen - getestet) zu gewähren, kann auch die Kirche von Obermeiser wieder zu Gottesdiensten genutzt werden. Wegen der bisher ausschließlich geltenden Abstandsregeln war diese keine umsetzbare Option. Nun stehen dort wieder 40 Sitzplätze zur Verfügung, während in Westuffeln bis zu 80 Personen an Gottesdiensten im Kirchenraum teilnehmen können. Allerdings ist dann - durch die sich zwingend ergebende Unterschreitung der Abstände - auch mit Mund-Nasen-Schutz kein Gemeindegesang erlaubt.

Auch kirchliche Veranstaltungen können wieder unter Einhaltung der 3G-Regel und eines raumspezifischen Schutzkonzepts durchgeführt werden.

Hygienekonzept für Gottesdienste und Andachten
Neufassung des Hygienekonzepts vom 16. September 2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 16.09.2021.pdf (135.58KB)
Hygienekonzept für Gottesdienste und Andachten
Neufassung des Hygienekonzepts vom 16. September 2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 16.09.2021.pdf (135.58KB)

Auch für kirchliche und andere Trauerfeiern auf den Friedhöfen von Obermeiser und Westuffeln wurden die Regeln angeoasst. Sie dürfen nun uneingeschränkt im Familien- und Freundeskreis stattfinden. Nach den AHA+L-Regeln bleibt die Kapazität der Hallen bestehen. Die Angehörigen können jedoch auch festlegen, dass dort die 3G-Regel gilt. Dazu müssen sie sich aber schriftlich zur aktiven Überwachung des entsprechenden Zutritts verpflichten.

"Der Kirchenvorstand bleibt damit seiner Linie treu, sich an die Entwicklung anzupassen ohne zu übermütig zu werden", so Pfarrer Sven Wollert zur Neufassung. "Denn die Infektionen in unserer Kita haben gezeigt: Corona ist auch bei uns noch nicht vorbei."

(Sven Wollert, 19.09.2021)


Corona-Pandemie

Kirchenvorstand fasst Hygienekonzept neu

Kurzfassung Hygienekonzept im Freien Kurzzusammenfassung des Hygienekonzepts für Gottesdienste und Andachten im Freien.

Der Sommer 2021 mit seinen deutlich gesunkenen Inzidenzen und den Fortschritten beim Impfen ermöglicht es, bei den Hygienemaßnahmen etwas großzügiger zu sein.

Nachdem das Land Hessen mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung die bisherigen Verordnungen abgelöst hat, ergeben sich sowohl für die Gottesdienste und Andachten als auch in der Kita andere Möglichkeiten. So sind sämtliche landesrechtlichen Regelungen für Gottesdienste entfallen, sodass die Kirchen wieder vollständig selbst über die bei ihnen geltenden Maßnahmen entscheiden können. Dementsprechen hat auch die Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck die Mindestanforderungen neu formuliert.

Angesichts der Empfehlungen hat der Kirchenvorstand sich dazu entschieden, nicht alle Spielräume auszureizen, sondern vorsichtigere Regeln für die Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln zu beschließen. So bleibt es dabei, dass bei Gottesdiensten im Kirchenraum weiterhin die Pflicht besteht, durchgängig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Gottesdiensten im Freien - die weiterhin vorrangig stattfinden sollen - gilt dies nur vor und nach dem Gottesdienst und beim Gemeindegesang.

Hygienekonzept für Gottesdienste und Andachten
Ausgelaufene Fassung des Hygienekonzepts vom 30. Juni 2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 30.06.2021.pdf (131.39KB)
Hygienekonzept für Gottesdienste und Andachten
Ausgelaufene Fassung des Hygienekonzepts vom 30. Juni 2021
Corona-Virus-Infektionsschutz, 30.06.2021.pdf (131.39KB)

Auch bei Trauerfeiern und Beerdigungen - unabhängig davon, ob kirchlich oder nicht - gilt auf dem gesamten Friedhofsgelände im gesamten direkten zeitlichen Umfeld die Pflicht einen medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Kita Regenbogenhaus kehrt am 5. Juli schrittweise zum "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" zurück. Dazu gehört auch, dass die strenge physische Trennung der Froschkönig-Gruppe von den beiden Gruppen im Obergeschoss aufgehoben wird.

(Sven Wollert, 03.07.2021)


Wechsel im Kirchenvorstand

Laura Schmidt folgt auf Nicole Groß

Knapp zwei Jahre nach der Kirchenvorstandswahl 2019 gibt es einen Wechsel in der Besetzung: Laura Schmidt wird am 20. Juni 2021 im Gottesdienst um 18:00 Uhr auf dem Friedhof von Westuffeln in ihr Amt eingeführt. Die 44jährige war erste Ersatzfrau, da sie im Wahlbezirk Westuffeln die höchste Stimmenzahl erhalten hatte, die nicht für den Einzug in den Kirchenvorstand gereicht hatte.

Schmidt rückt nach, da Nicole Groß, Kirchenvorsteherin seit der Wahl 2007, aus persönlichen Beweggründen heraus ihr Amt im März niedergelegt hatte. Über die Aufgaben in der Kirchengemeinde hinaus engagierte sie sich auch im Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau. 2015 wurde sie als Lektorin eingeführt, nachdem sie die entsprechende Ausbildung der Landeskirche erfolgreich abgeschlossen hatte. Dieses Amt will sie auch weiterhin ausüben.

(Sven Wollert, 17.06.2021)


Corona-Pandemie

Im Freien darf wieder gesungen werden

In der letzten Überarbeitung der Verordnungen des Landes Hessen ist für Gottesdienste im Freien das Verbot des Gemeindegesangs aufgehoben worden. Voraussetzung ist aber, dass auch beim Singen weiter die medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen wird.

Damit kehrt in den kommenden Wochen bei den geplanten Freiluftgottesdiensten ein Stück Normalität zurück.

Da der Landkreis Kassel die Regelungen der "Bundesnotbremse" verlassen hat, ist die maximale Teilnehmerzahl bei den Freiluftgottesdiensten auch nicht mehr auf 30 Personen beschränkt, sondern richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

(Sven Wollert, 28.05.2021)

 

Corona-Pandemie

Mit Vorsicht zurück zur Präsenz

Am Pfingstsonntag nimmt die Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln die Feier von Präsenzgottesdiensten wieder auf. Am gestrigen Mittwoch (12. Mai) hat der Kirchenvorstand beschlossen, mit noch größerer Vorsicht als 2020 ab Pfingstsonntag wieder zu gottesdienstlichen Feiern einzuladen.

Diese finden daher bis mindestens Ende August 2021 ausschließlich als Freiluftveranstaltungen, hauptsächlich auf dem Friedhof von Westuffeln statt. Dort steht mit der Sitzhalle und dem Predigerhäuschen ein ausreichender Wetterschutz zur Verfügung - bei gleichzeitiger großzügiger Belüftung.

Solange sich der Landkeis Kassel in den Inzidenz-Stufen 100 oder 150 befindet ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer - wie auch bei Trauerfeiern - auf höchstens 30 Personen begrenzt.

Sollte erneut die Stufe 165 erreicht werden - die die Schließung von Kitas und Schulen bedeutet - führt dies automatisch zur erneuten Aussetzung der gottesdienstlichen Feiern.

Bei der Teilnahme ist weiterhin die Registrierung erforderlich. Diese kann wieder vorab über die Seite Church-Events oder telefonisch über das Kirchenbüro erfolgen (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr: 05674 6789). Eine Anmeldung ist auch vor Ort möglich, wenn die Höchstteilnehmerzahl noch nicht überschritten ist.

Zudem wird die Kirchengemeinde die Möglichkeit anbieten, die Teilnahme über einen QR-Code in der Corona-Warn-App bzw. der Luca-App einzutragen.

Selbstverständlich gilt bei der Teilnahme die Pflicht, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, einschließlich medizinische Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.

Die geplanten gottesdienstlichen Feiern sind bis einschließlich 29. August auf der Gottesdienst-Seite eingetragen.

(Sven Wollert, 13.05.2021)


Corona-Pandemie

"Bundesnotbremse" bringt Veränderungen

Die am Freitag verkündeten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze durch die sogenannte Bundesnotbremse bringen auch für das Leben der Kirchengemeinde einige Veränderungen.

Trauerfeiern und Beerdigungen

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 dürfen nur noch höchstens 30 Menschen an Trauerfeiern und Beerdigungen teilnehmen. Da der Landkreis Kassel schon länger über diesem Wert liegt, gilt diese Regelung ab sofort und wird erst außer Kraft gesetzt, wenn der Schwellenwert fünf Tage in Folge unterschritten wird. Dann gilt wieder die bisherige Regelung, dass bei diesen Gelegenheiten die Teilnehmenden sich auf den familiären Rahmen beschränken sollen.

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen fort.

Kindertagesstätte Regenbogenhaus

Hier gilt bereits seit dem 17. April in Hessen, dass die Kindertageseinrichtungen "nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten" in Anspruch genommen werden sollen.

Nun kommt hinzu:
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kassel drei Tage lang den Schwellenwert von 165 überschreitet, wechseln die Einrichtungen am übernächsten Tag automatisch in den Notbetreuungsmodus.

Nach Mitteilung des Sozialministeriums sind Kinder zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt, sofern

  1. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen
  2. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  3. für sie ein Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung einer Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegt, oder
  4. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Zur Zeit steht allerdings noch nicht fest, wie genau die erforderlichen Nachweise zu erbringen sind.

Vor Ort haben wir noch keine Regelung getroffen, wie der Notbetreuungsbetrieb dann konkret umgesetzt wird.

(Sven Wollert, 24.04.2021)


Corona-Pandemie

Ostern wieder ganz anders

Nach 2020 wird auch 2021 das Osterfest in unserer Gemeinde anders gefeiert werden müssen, als es in "normalen" Jahren der Fall ist.

Angesichts der erneut stark steigenden Zahl der festgestellten Sars-CoV-2-Infektionen auch im Landkreis Kassel hat sich der Kirchenvorstand dahingehend abgestimmt, dass es - anders als zunächst geplant - am Karfreitag und am Ostersonntag auch keine Freiluftandachten auf dem Friedhof geben wird.

Damit bietet die Kirchengemeinde für dies besonderen Tage im Kirchenjahr folgendes an:

Zwei Teilausgaben der Hör-Bar

Die 53. Ausgabe der Hör-Bar erscheint in dieser besonderen Woche des Kirchenjahres in zwei Teilausgaben. Die eine ist bereits seit Mittwoch, 31. März, per Telefon und über YouTube abrufbar, die andere Teilausgabe ist dann ab Ostersonntag verfügbar.

Seit genau einem Jahr bietet der Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau diesen geistlichen Impuls per Telefonabruf an, der über die Nummer 05677 2289950 rund um die Uhr erreichbar ist.

Stationenweg in der Karwoche

Über einen etwa 5,5 Kilometer langen Weg, der in zwei Schleifen durch die beiden Dörfer verläuft und die beiden Kirchen miteinander verbindet, bieten wir an insgesamt zehn Stationen an. Die Texte wurden für die Gemeinden im Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau von Pfarrerin Renate Wollert, Kirchspiel Ehrsten, ausgewählt. Weitere Routen des Stationenwegs gibt es beispielsweise in Fürstenwald und Ehrsten.

Die Texte laden zur Besinnung und Einstimmung auf die Kartage ein. Aufgebaut wurden der Stationenweg seit dem Mittwoch der Karwoche.

Abendmahlsgottesdienst am Gründonnerstag via Zoom

Nachdem es derzeit nicht möglich ist, gemeinsam vor Ort Abendmahl zu feiern, laden die Gemeinden des Kirchenbezirks zu einem Abendmahlsgottesdienst mit gemeinsamen Abendessen am Abend des Gründonnerstags um 20:00 Uhr ein.

Dieser Gottesdienst findet über das Videokonferenztool Zoom statt. Er wird gestaltet von Studienleiter Thomas Hof, Organist Johannes Tanzer, Pfarrer Johanna Fischer und Pfarrer Sven Wollert.

Im Gottesdienst ist auch eine Zeit für einen gemeinsamen Imbiss vorgesehen, der in kleinen Runden stattfinden soll. Für die Abendmahlsfeier sollen die Teilnehmer Brot oder eine Oblate sowie Wein bzw. Traubensaft bereit halten. Zudem wäre es schön, wenn eine Kerze am PC bereit gehalten wird und Seil oder Band.

Für die Teilnahme sind die Zugangsdaten erforderlich, die man nach der Anmeldung zum Gottesdienst erhält. Diese Anmeldung ist am Gründonnerstag bis 16:00 Uhr über die Buchungsplattform der Kirchengemeinde möglich. Zudem können Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Kirchenbüro in Calden anrufen (Telefon 05674 6789), um sich in die Liste aufnehmen zu lassen.
Für Kurzentschlossene besteht danach noch die Möglichkeit, sich per Mail oder telefonisch im Pfarramt anzumelden.

Für die Teilnahme benötigen Sie ein digitales Endgerät, dass über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt. Dann folgen diese Schritte:

  • Mit der Info-Mail erhalten Sie den Link zum Gottesdienst, den Sie den dann in ihrem Browser aufrufen.
  • Benutzen Sie zum ersten Mal Zoom werden Sie dann gebeten, die zugehörige App zu installieren. Dazu müssen Sie das Programm erst herunterladen, klicken dazu auf "Download von Zoom". Danach öffnet sich ein kleines Fenster. Bitte drücken Sie auf „Speichern“. Nun warten Sie bis die „Zoom App“ heruntergeladen ist und klicken auf „Ausführen“ .
  • Dann klicken Sie auf der Internetseite auf „Meeting beitreten“.
  • Ein Fenster geht auf und Sie klicken auf den Reiter „Computer Audio“ und dann auf „ Per Computer dem Audio beitreten.“
  • Dann haben Sie’s geschafft. Nach einem Moment bzw. einer gewissen Zeit im Warteraum können Sie den Gottesdienst sehen und hören.

Video-Andachten zum Karfreitag und zum Osterfest

Für die beiden genannten Feiertage werden derzeit zwei Video-Andachten produziert, die von Pfarrerin Silke Kohlwes, Johannes Tanzer und Pfarrerin Renate Wollert bzw. Volker Dockhorn, Pfarrer Frank Himmelmann und Pfarrerin Adelheid Römer-Bornmann gestaltet werden. Die Aufzeichnungen dazu fanden bereits am Mittwoch der Karwoche in der Kirche von Westuffeln statt, die derzeit aus produktionstechnischen Gründen derzeit zu diesem Zweck genutzt wird.

Die Video-Andachten sind jeweils ab dem Vormittag hier auf der Homepage und im YouTube-Kanal der Kirchengemeinde verfügbar.

Offene Kirchen in Obermeiser und Westuffeln

Neben der ohnehin jeden Tag geöffneten Westuffelner Kirche wird am Karfreitag und am Ostersonntag auch die Kirch von Obermeiser tagsüber für die innere Einkehr und geöffnet sein. Bitte tragen Sie in beiden Kirchen eine ausreichende medizinische Mund-Nase-Bedeckung und halten Sie ggf. die erforderlichen Abstände zu anderen Besucherinnen und Besuchern ein. Zudem ist es nicht gestattet in den Kirchen zu singen.

Am Ostersonntag soll es mindestens in Westuffeln auch wieder Zeiten geben, in denen Musik und Texte erklingen. Für Obermeiser muss noch geprüft werden, wie dies technisch umsetzbar ist

Andachten zum Mitnehmen

In den Offenen Kirchen liegen auch schriftliche Andachten für den Karfreitag und das Osterfest zum Mitnehmen aus, um die Feiertage mit einer häuslichen Andacht für sich alleine oder im Familienkreis zu begehen.

(Sven Wollert, 29.03.2021)


Kita Regenbogenhaus

Rückkehr zum "Regelbetrieb"

Am 22. Februar ist auch das Regenbogenhaus in Westuffeln - wie die Kitas in Hessen insgesamt - zum sogenannten "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" zurückgekehrt. Damit gelten weitestgehend wieder die Regeln, die bis zum Beginn des zweiten "Lockdowns" im Dezember in Kraft waren.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage ist jedoch - im Einklang mit den Hygieneempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration - eine deutliche Veränderung des Betreuungskonzepts vorgenommen worden: Die strikte Trennung zwischen den Gruppen, die im Obergeschoss betreut werden (Hase-und-Igel und Bären), unter der im Erdgeschoss beheimateten Froschköniggruppe. Da auch die baulichen Gegebenheiten im Obergeschoss eine strikte Trennung der Gruppen unmöglich machen, sind diese als Partnergruppe ausgewiesen. Dies macht es möglich für die dort betreuten Kinder eine Betreuung während der normalen Öffnungszeiten, also von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, vorzuhalten.

Für die Kinder der Froschköniggruppe endet der Kita-Tag hingegen spätestens um 14:30 Uhr, da mit dem zur Verfügung stehenden Personal eine längere Öffnung der Gruppe nicht gewährleistet werden kann. Eltern, deren Kind eigentlich in der Froschköniggruppe betreut wird, aber eine längere Betreuung benötigen, können dieses jedoch in eine der anderen Gruppen wechseln lassen.

"Ich bin froh, dass wir diese Regelung mit dem Elternbeirat einvernehmlich besprechen konnten. Wir wissen, dass das für einzelne auch Herausforderungen bedeuten. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass es die derzeit insgesamt beste Lösung ist", so Pfarrer Sven Wollert.

Problematisch werde es jedoch, wenn durch Krankheit oder Quarantäne Mitarbeiterinnen ausfallen. Dann könne es auch innerhalb der Einrichtung zu sehr unterschiedlichen Auswirkungen kommen, da auch die Beschäftigten nicht zwischen den Geschossen wechselweise arbeiten sollen. "Hoffen und beten wir, dass sowohl die Kinder als auch unsere Mitarbeiterinnen weiterhin von Infektionen mit dem Corona-Virus verschont bleiben", so Wollert weiter. Er bedanke sich herzlich bei Kindern, Eltern und Beschäftigten dafür, dass man bisher insgesamt gut durch die Pandemie gekommen sei.

(Sven Wollert, 22.02.2021)


Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau

Digitale Passionsandachten und Fastengruppe

Neue Wege beschreiten die Gemeinden des Kirchenbezirks bei der Gestaltung der Passionszeit 2021:
Sie laden zu digitalen Passionsandachten und zur digitalen Fastengruppe ein. Diese werden u. a. geleitet von Pfarrerin Adelheid Römer-Bornmann aus Niedermeiser und Pfarrer Sven Wollert.

Dabei hat die Fastengruppe, die sich an den Themen der Aktion "7 Wochen ohne" orientiert, in unserer Kirchengemeinde schon eine lange Tradition. Hinzu kamen in den letzten Jahren die Passionsandachten, die im Turm-Raum der Westuffelner Kirche gefeiert wurden.

2020 mussten die Treffen Mitte März abgebrochen werden und auch in diesem Jahr können sie nicht in gewohnter Weise im Gemeindehaus stattfinden.

Daher laden wir in einen digitalen Raum ein. Über die Plattform "Zoom" sind sowohl Gespräche in größerer Runde als auch in kleineren Gruppen möglich. Dabei wollen wir das diesjährige Motto der Aktion ausloten: "Spielraum - Sieben Wochen ohne Blockaden".

Gerade in diesen bewegten Zeiten, die vor allem durch tatsächliche und gefühlte Einschränkungen geprägt sind, kann es guttun, sich auf dem Weg in Richtung Ostern mit neuen Perspektiven zu probieren.

Die Andachten beginnen jeweils mittwochs um 19:30 Uhr. Die Fastengruppe trifft sich dann anschließend von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Dabei empfiehlt sich im Rahmen des Möglichen eine regelmäßige Teilnahme.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich an der Sammelbestellung des diesjährigen Wandkalenders zu beteiligen.

Sowohl für die Beteiligung an der Sammelbestellung als auch für die Anmeldung zur Fastengruppe wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro Wilhelmsthal-Liebenau mit unserer Verwaltungsassistentin Tatjana Binder. Sie ist montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch über die Nummer 05674 6789 erreichbar. Zudem ist auch eine Anmeldung per E-Mail möglich: kirchenbuero.wilhelmsthal@ekkw.de

(Sven Wollert, 15.02.2021)


Corona-Virus

Aussetzung der Gottesdienste erneut verlängert - Konfirmationsjahrgang 2022 beginnt erneut später

Angesichts der Verlängerung der erheblichen Corona-Schutzmaßnahmen mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen - also des Lockdowns - haben sich die Mitglieder des Kirchenvorstands dafür ausgesprochen, die Feier von Präsenzgottesdiensten weiter auszusetzen. Erst wenn die Kontakbeschränkungen deutlich gelockert werden, lade man auch wieder in die Kirche ein.

In der Zwischenzeit vertraut die Gemeindeleitung darauf, dass über die Videoandachten und die Telefonandachten des Kirchenbezirks, der "Hör-Bar für die Seele" die Gemeindeglieder Zugang zum Zuspruch des Evangeliums bekommen können.

Zudem wurde festgelegt, dass auch der Konfirmationsjahrgang 2022 - wie schon der aktuelle - erst nach den Sommerferien und damit komplett im 8. Schuljahr arbeiten werde. Ein Beginn der Arbeit unter den derzeitigen Bedingungen halten die Mitglieder des Kirchenvorstands und Pfarrer Wollert für nicht hilfreich. "Die Hoffnung ist, dass wir durch die Verschiebung wenigstens einen Teil der gemeinsamen Zeit "ganz normal" und im direkten Austausch miteinander gestalten können", so Pfarrer Wollert.

Der aktuelle Jahrgang begann mit dem Wechsel von Präsenzunterricht mit Maske und Abstand einerseits und einem digitalen Format andererseits und trifft sich seit Oktober derzeit nur noch digital.

(Sven Wollert, 15.02.2021)


Corona-Virus

Gottesdienstaussetzung verlängert - verschärfte Maskenpflicht für Beerdigungen

Nachdem aufgrund der Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz das Land Hessen mit Wirkung des heutigen 23. Januar 2021 den sogenannten Lockdown verlängert hat, bleiben die Präsenz-Gottesdienst in unserer Kirchengemeinde mindestens bis einschließlich 14. Februar ausgesetzt. Dafür hat sich der Kirchenvorstand einhellig ausgesprochen, nachdem die Pfarrerinnen und Pfarrrer des Kirchenbezirks eine ensprechende Empfehlung abegegeben hatten.

"Nachdem wir im Dezember nach der Einführung der strengeren Kontaktbeschränkung auf die Durchführung von Präsenzgottesdiensten verzichtet haben, können wir bei einer Verschärfung und Verlängerung der Maßnahmen nicht sinnvollerweise wieder in unsere Kirchen einladen", so Pfarrer Sven Wollert.

Zudem weist er daraufhin, dass die Neufassung der "Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung" des Landes eine wesentliche Veränderung für die Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen beinhaltet. So gibt es nun die Pflicht, auch bei diesen Gelegenheiten medizinische Masken - also OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95" zu tragen sind. "Dies gilt natürlich nun auch auf den Friedhöfen von Obermeiser und Westuffeln. Wie auch bisher sind die ausrichtenden Angehörigen verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen und sicherzustellen!" so Pfarrer Wollert weiter. Zudem seien diese verpflichtet, die Feiern mindestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt der Gemeinde Calden anzumelden, wenn mehr als zehn Personen, einschließlich der Mitwirkenden, zu erwarten sind.

"Diese Situation stellt uns alle weiterhin auf die Probe und zerrt an den ohnehin gestressten Nerven. Das gilt natürlich insbesondere für alle, die ihre Kinder nun - oft neben dem Beruf - zuhause betreuen, und diejenigen, die um ihre wirtschaftliche und/oder soziale Existenz bangen müssen."

Er sei froh, so Wollert weiter, dass in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und dem Kollegen im Kirchenbezirk, die Verkündigung per Video fortgesetzt werden. Für den 24. Januar sei eine Andacht in der Caldener Johannes-Kirche produziert worden. Zudem sei eine weitere für den 7. Februar geplant.

(Sven Wollert, 23.01.2021 / aktualisiert am 25.01.2021)


Corona-Virus

Verlängerung der "minimalen Kinderbetreuung" in der Kita

In der ab dem 11. Januar 2021 geltenden Neufassung der Corona-Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessen wird die im Dezember eingeschlagene Richtung weiter fortgesetzt. Damit setzt das Land weiter auf das Konzept der "minimalen Kinderbetreuung". So heißt es in § 2 Abs. 1a der Verordnung: "Die Einrichtungen nach Abs. 1 sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden."

In den gleichzeitig aktualisierten Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums wird zudem als Leitlinie vorgegeben, dass sowohl die Kinder als auch die Mitarbeiterinnen in festen Gruppen getrennt voneinander bleiben sollen.

Das bedeutet für die drei kommenden Wochen im Regenbogenhaus, dass weiterhin nur zwei Gruppen angeboten werden können, von denen eine von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr und die andere von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet ist. Dazu wurde in der ersten Kalenderwoche eine Bedarfsabfrage unter den Eltern durch die Einrichtungsleitung durchgeführt.

(Sven Wollert, 09.01.2021)
 
 
 
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