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Meldungsarchiv des Jahres 2022

Verzeichnis der Meldungen

  • 01.12.2023: Maskenpflicht oft nur noch beim Singen. Kirchenvorstand passt Hygienekonzept erneut an
  • 16.06.2022: Hygienekonzept deutlich verschlankt. Balance zwischen gesellschaftlichen Lockerungen und gebotener Fürsorge
  • 13.04.2022: Große Veränderungen am Hygienekonzept. Gottesdienste als sichere Orte bleiben das Ziel
  • 16.03.2022: Lockerungen in schwieriger Lage. Kirchenvorstand passt Schutzkonzept an Übergangsregeln des Landes an
  • 20.02.2022: "Üben! Sieben Wochen ohne Stillstand". Fastengruppe auch 2022 wieder im digitalen Format
  • 20.02.2022: Lage weiter angespannt. Kirchenvorstand passt Hygienekonzept erneut an
  • 01.02.2022: Eine gute Bekannte. Pfarrerin Irmhild Heinicke übernimmt Vertretung
  • 19.01.2022: Weiter vorsichtig. Kirchenvorstand ändert am Beginn des Jahres Hygienekonzept nur punktuell


Maskenpflicht oft nur noch beim Singen

Kirchenvorstand passt Hygienekonzept erneut an

Die Lage in der Corona-Pandemie verbessert sich, daher hat der Kirchenvorstand im Herbst in zwei Schritten das Hygienekonzept angepasst. Dabei wurden Spielräume genutzt, während gleichzeitig im Hinblick auf die Gottesdienste die eher vorsichtige Linie beibehalten wird.

Corona-Setup Friedhofshalle Obermeiser Das ist nicht mehr nötig: Die Friedhofshalle in Obermeiser kann wieder voll besetzt werden. Allerdings gelten auch hier die Bestimmungen des Hygienekonzepts für Innenräume.


"Es bleibt dabei, dass der Gottesdienst ein eher sicherer Ort bleiben soll - auch und gerade für diejenigen, die nicht oder schlecht selbst für ihren Schutz sorgen können", so Pfarrer Sven Wollert. Hier bleibe es dabei, dass man auf die Solidarität der "Starken" mit den "Schwachen" setze. Hier orientiere man sich weiter am öffentlichen Personenverkehr und an den Regelungen für medizinische Einrichtungen oder den Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Die wesentliche Änderung ist die Abkopplung von den Inzidenzen. Nun gilt immer, das eine medizinische Maske ausreicht, auch wenn die FFP2-Maske weiter empfohlen wird. "Wir wissen, dass dieser Maskentyp von vielen als besonders anstrengend empfunden wird", so Wollert, daher habe man sich für diese Lösung entschieden.

Zudem sei - wenn nicht gerade gesungen wird - die Maskenpflicht nur noch, wenn so viele Menschen am Gottesdienst teilnehmen, dass die Abstände nicht mehr eingehalten werden können. Dafür habe man für die Kirche in Westuffeln die Zahl von 40 Teilnehmern als Schwellenwert festgelegt, in Obermeiser liegt sie bei 20.

"Beim Singen besteht weiterhin eine besonderes Verbreitungspotenzial für die Aerosole von eventuell infizierten Personen. Daher gilt dabei immer die Pflicht eine Maske zu tragen." Denn dann nütze es auch wenig, Abstand zu halten.


Veränderung für die Sitzhalle auf dem Westuffelner Friedhof

Eine weitere Änderung betrifft die Sitzhalle des Westuffelner Friedhofs. Hier ist nicht mehr verpflichtend, eine Maske zu tragen, wenn die Abstände zu Personen anderer Haushalte nicht eingehalten werden können. Gleichwohl empfiehlt das Hygienekonzept diese Maßnahme dringend. "Die Sitzhalle ist ein seltsames Zwischending zwischen Innenraum und draußen", so Pfarrer Wollert. Ob diese Regelung aber allzu oft relevant wird, werde man angesichts des beginnenden Winters abwarten müssen.

(Sven Wollert, 01.12.2022)


Hygienekonzept deutlich verschlankt

Balance zwischen gesellschaftlichen Lockerungen und gebotener Fürsorge

Es wird zunehmend zu einem Spagat: Wie kommt man einerseits seiner Fürsorgepflicht als Veranstalter nach und entspricht andererseits den Erwartungen nach Lockerungen bei den Hygienemaßnahmen. Eine veränderte Antwort auf diese Frage hat der Kirchenvorstand bereits am 31. Mai 2022 beschlossen.

Foto Maske an Liegestuhl am Bühl So wünschen sich viele auch diesen Sommer: Die Maske und andere Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus hinter sich lassen. Allein: Das Virus scheint in diesem Jahr nicht mitzuspielen. (Foto: medio.tv/schauderna)

"Die Anstrengungen dieses Spagats sind auch im Kirchenvorstand spürbar. Vorsicht und Mut und das Setzen allein auf die Eigenverantwortung - all das und vieles dazwischen gibt es natürlich auch in unserem Gremium", sagt Pfarrer Sven Wollert. Am Ende sei eine Neufassung des Hygienekonzepts herausgekommen, die breit getragen wird.

Weiterhin leitend sei gewesen, dass es möglich sein müsse, den Gottesdienst mit einem überschaubaren Risiko auch dann zu besuchen, wenn man besonders durch eine Covid-19-Erkrankung gefährdet sei. "Für mich", sagt der Gemeindepfarrer, "ergibt sich dies als Notwendigkeit aus dem Evangelium, in dem Jesus sich an die Seite der Schwachen stellt und sagt: »Nicht die Gesunden brauchen einen Arzt, sondern die Kranken.«" Aber natürlich verstehe auch er die Sehnsucht nach der Normalität, die man bis Anfang 2020 kannte.

Die weitestgehende Änderung betrifft die Gottesdienste, die im Freien stattfinden, und für die keine Regelungen und eigene Empfehlungen mehr im Hygienekonzept stehen. Lediglich für Trauerfeiern und Beerdigungen gibt es noch besondere Regelungen, z. B. das Abstandsgebot und die Empfehlung, Maske zu tragen.

Änderungen bei Gemeindegottesdiensten im Innenraum

Hier gilt nun grundsätzlich entweder das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht. Sind also höchstens so viele Teilnehmer da, dass das Abstandsgebot sicher eingehalten werden kann, ist eine Maske nur dann zu tragen, wenn gesungen wird. "In Westuffeln greift das bei Gottesdiensten mit höchstens 27 Teilnehmern und in Obermeiser ist die Schwelle beim 13. Teilnehmer erreicht", so Wollert.

Dabei ist die Art der erforderlichen Maske weiter vom Infektionsgeschehen abhängig. Bei einer Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über 3 oder einer Infektionsinzidenz über 250 im Landkreis Kassel ist der medizinische Mund-Nase-Schutz nicht mehr ausreichend, sondern eine FFP2-Maske erforderlich.

Kasualgottesdienste im Innenraum

Auch Taufen und Hochzeiten können wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl in den Kirchen stattfinden. Dabei gelten zunächst einmal die Regeln für die Gemeindegottesdienste. "In vielen Fällen feiert die Gottesdienstgemeinde danach gemeinsam weiter - oft ohne weitere Schutzmaßnahmen. Daher ist es nun auch möglich, dass die Taufeltern oder die Brautleute festlegen, dass diese Gäste auch im Gottesdienst nicht Abstand halten und Maske tragen müssen. Es sei denn, es wird gerade gemeinsam gesungen. Alles andere ist schwer vermittelbar," so Pfarrer Wollert. Allerdings seien Bereiche vorzusehen für Gottesdienstbesucher, die nicht an der anschließenden Feier teilnehmen. Diese Bereiche seien mit einem ausreichenden Abstand zu übrigen Gemeinde einzurichten.

Zudem ist es auch wieder möglich, dass Taufen und ggf. auch Trauungen wieder im Gemeindegottesdienst stattfinden.

Andere Veranstaltungen der Kirchengemeinde

Für die anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde gilt als Empfehlung für die höchstmögliche Sicherheit: allgemeine Testpflicht und Masketragen.

Hygienekonzept der Kirchengemeinde vom 31.05.2022
Corona-Virus-Infektionsschutz, 31.05.2022.pdf (64.83KB)
Hygienekonzept der Kirchengemeinde vom 31.05.2022
Corona-Virus-Infektionsschutz, 31.05.2022.pdf (64.83KB)

"Damit sind aber bestimmte Formate einfach nicht möglich", so Wollert. Daher habe man sich entschieden, dass das Schutzniveau an den Raum und die Veranstaltungsform angepasst wird. "Ein Sonntagscafé im Gemeindehaus mit Maskenpflicht ist schlicht nicht durchführbar." Wichtig sei aber, dass das für die jeweilige Veranstaltung geltende Konzept den potentiellen Teilnehmenden möglichst vorab mitgeteilt wird. "Dann kann jede und jeder für sich entscheiden: Will ich dieses Risiko eingehen? Ist es mir das wert?"

Mit Blick auf die aktuell hohen Infektionszahlen im Landkreis Kassel und die sich abzeichnende "Sommerwelle" ist Wollert pessimistisch: "Das Thema Hygienekonzept - auf das keiner mehr Lust hat - wird dem Kirchenvorstand noch eine Weile erhalten bleiben ..."

(Sven Wollert, 16.06.2022)


Große Veränderungen am Hygienekonzept

Gottesdienste als sichere Orte bleiben das Ziel

Mehr ermöglichen und dennoch den Gottesdienst als möglichst sicheren Ort gestalten - das war das Ziel. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen kein leichtes Unterfangen, aber nach längeren Diskussionen gelang es, eine für alle vertretbare Lösung zu finden.

Corona-Virus - künstlerische Darstellung Bestimmt immer noch unseren Alltag - wenn auch nicht mehr so stark: Das Corona-Virus. (Darstellung: medio.tv/schauderna)

"Die Feier des Gottesdienstes muss auch für diejenigen, die besonders gefährdet sind, ein möglicher Ort bleiben", sagt Pfarrer Sven Wollert. Darauf habe man in den vergangenen Monaten besonderen Wert gelegt. Dafür habe man in Kauf genommen, dass man bei 2G- und 2Gplus-Gottesdiensten anderen wiederum keinen Zugang ermöglichte. "Auch das war ein Dilemma." Dieses habe man mit dem neuen Hygienekonzept hoffentlich etwas auflösen können. "2G und 2Gplus spielen jetzt keine Rolle mehr. Wir setzen weiter auf Abstand und bei hohen Infektionszahlen auf die FFP2-Maske."

Änderungen bei Gottesdiensten im Innenraum

  • Im Regelfall werden Gottesdienste wieder nach den Abstands- und Hygieneregeln gefeiert.
  • Die 3G-Regel kann vom Kirchenvorstand zusätzlich angewendet werden. Dann können auch etwas mehr Menschen am Gottesdienst teilnehmen (in Westuffeln 36 statt 24 und in Obermeiser 18 statt 12).
  • In besonderen Fällen sind Gottesdienste möglich, bei denen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen aktuellen Test nachweisen müssen. Dann können die beiden Kirchen auch fast wieder vollständig ausgelastet werden. Diese Regelung sei insbesondere im Hinblick auf Taufen, die Konfirmation oder Hochzeiten aufgenommen worden.

Änderungen bei Gottesdiensten im Freien

  • Hier gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, in der Regel nur noch auf dem Weg zum Platz und beim Singen.
  • Wenn der Abstand von 1,5 Metern zu Menschen anderer Haushalte nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen der Maske dringend empfohlen.

Änderung bei Trauerfeiern und Beisetzungen

  • Auf den Friedhöfen ist die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien in eine "sollte"-Bestimmung geändert worden. Hintergrund für diese Regelung sei, dass es spätestens beim Gang zum Grab allem Anschein nach sehr schwierig sei, noch auf die Abstände zu achten.

Änderung bei anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde

  • Hier gelte nun, dass in der Regel Veranstaltungen nur mit einer allgemeinen Testpflicht durchgeführt werden können.

"Hier haben wir uns besonders schwer getan, zumal uns keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die das Einhalten der Abstände ermöglichen." Da der Impfschutz zwar gut vor einem schweren Verlauf schütze, aber nicht davor sich oder andere anzustecken, habe man nur diese Möglichkeit gesehen. Zumal viele Formate auch gemeinsames Essen und Trinken beinhalten.

(Sven Wollert, 13.04.2022)


Lockerungen in schwieriger Lage

Kirchenvorstand passt Schutzkonzept an Übergangsregeln des Landes an

Die Infektionen nehmen in Landkreis und Stadt Kassel rasant zu. Der "Freedom Day" am 20. März fällt in Hessen erstmal aus. Nachdem das Land am 15. März nachmittags die Übergangsregeln bis zum 2. April verkündet hat, konnte der Kirchenvorstand am selben Abend nachziehen.

Symbolbil Cprona-Schutzmaske Wird uns erstmal noch erhalten bleiben: Die Maske bei Gottesdienstes, Trauerfeiern und Veranstaltungen. Im Innenraum erfordert die Lage derzeit den FFP2-Standard. (Foto: medio.tv/schauderna)

Ab Sonntag, dem 20. März gelten diese angepassten Regeln. "Wir hoffen, dass wir vor dem 2. April rechtzeitig wissen, was rechtlich gilt und was seitens der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck vorgegeben und empfohlen wird", sagt Pfarrer Sven Wollert. Er hatte kurzfristig eine neue Beschlussvorlage für die Sitzung des Kirchenvorstands erarbeitet.

Es sei nun zunächst darum gegangen, die erforderlichen Änderungen umzusetzen. "Angesichts der derzeitigen Entwicklung fehlt mir aber noch die Phantasie, wie es ab dem 3. April mit dem durch den Bund angekündigten »Basisschutz« sinnvoll weitergehen kann."

Änderungen bei Gottesdiensten im Innenraum

  • Normalerweise gilt nun wieder die 3G-Regel. Der Kirchenvorstand kann davon abweichend im Einzelfall die 2G- oder die 2Gplus-Regel anwenden. Das Stufenkonzept entfällt damit.
  • Die Kontaktnachverfolgung entfällt.
  • Das Abstandskonzept gilt weiter. Daher ist die Kapazität der Kirchen immer noch stark eingeschränkt. Die Church-Events-Seite kann daher weiter genutzt werden, um sich vorab einen Platz im Gottesdienst zu sichern.
  • Grundsätzlich gilt die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Ab einer Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über 3 oder einer Infektionsinzidenz im Landkreis Kassel über 250 ist eine FFP2-Maske erforderlich.

Änderung bei Gottesdiensten im Freien

  • Die Reduktion der maximalen Teilnehmerzahl je nach Inzidenzlage entfällt.
Corona-Virus-Schutzkonzept ab dem 20.03.2022
Corona-Virus-Infektionsschutz, 20.03.2022.pdf (76.27KB)
Corona-Virus-Schutzkonzept ab dem 20.03.2022
Corona-Virus-Infektionsschutz, 20.03.2022.pdf (76.27KB)
(Sven Wollert, 16.03.2022)


"Üben! Sieben Wochen ohne Stillstand"

Fastengruppe auch 2022 wieder im digitalen Format

Plakat Fastengruppe 2022 Mit diesem Plakat laden die Gemeinden des Kirchenbezirks zur Fastengruppe 2022 ein.

Vieles können wir nicht einfach so, sondern müssen es lernen und üben. Diese Erfahrung greift das diesjährige Motto der Fastenaktion "7 Wochen ohne" auf. Im Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau gibt es dazu eine Fastengruppe, die sich erneut online trifft.

In der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln gibt es schon etwa 20 Jahre das Angebot einer Fastengruppe während der Passionszeit. Bereits im vergangenen Jahr waren Teilnehmende aus dem gesamten Kirchenbezirk Wilhelmsthal-Liebenau dabei. "Obwohl wir uns aufgrund der Pandemie nicht persönlich treffen konnten, haben wir mit den Treffen online per »Zoom« sehr gute und wertvolle Erfahrungen gemacht", sagen Pfarrerin Adelheid Römer-Bornmann und Pfarrer Sven Wollert.

Zusammen mit Pfarrerin Irmhild Heinicke, derzeit ebenfalls für die Kirchengemeinde zuständig, lädt Römer-Bornmann auch in diesem Jahr wieder herzlich ein, bei der Fastengruppe vom Aschermittwoch am 2. März bis zum 18. April 2022 immer mittwochs ab 19.30 Uhr dabei zu sein.

Eine kurze Andacht, Impulse und die Gelegenheit zum persönlichen Austausch bringen die Teilnehmer dem Thema der Fastenaktion näher: Üben – das ist ja gar nicht so einfach. Wofür denn eigentlich? Kann Üben Freude machen? Was sind meine Ziele, meine Stärken und meine Schwächen? Und was hilft mir?

"Wir freuen uns sehr, wenn Sie mitmachen und uns auf dem Weg durch die Fastenzeiten begleiten!" sagen die beiden Pfarrerinnen.

Technische Voraussetzungen

Zur Teilnahme brauchen Sie einen internetfähigen PC, ein Tablet oder ein Smartphone - jeweils mit Kamera und Mikrofunktion.

Anmeldung

Sie melden sich einfach bis zum 27.02. bei Frau Binder im Kirchenbüro telefonisch unter 05674 6789 oder per Mail: kirchenbuero.wilhelmsthal@ekkw.de an. Oder Sie wenden sich an eines der Pfarrämter im Kirchenbezirk.

Danach erhalten Sie die Anleitung und den Link zur Teilnahme.

Keine Andachten in der Kirche

Durch das digitale Format der Fastengruppe entfallen die im Gemeindebrief angekündigten Passionsandachten in der Westuffelner Kirche.

(Sven Wollert, 20.02.2022)


Lage weiter angespannt

Kirchenvorstand passt Hygienekonzept erneut an

Die "Omikron-Welle" der Corona-Pandemie rollt weiter durch das Land und auch in der Gemeinde Calden gibt es hohe Infektionszahlen. Daher gab es für den Kirchenvorstand auch keine Spielräume für größeren Änderungen am Hygienekonzept.

Wesentliche Anpassung ist die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen, wenn ein 2Gplus-Gottesdiensten im Innenraum stattfindet. "Hier orientieren wir uns an den Maßgaben, die nun auch für den Handel gelten", so Pfarrer Sven Wollert.

Übersicht 2Gplus-Erfordernisse Wann ist "2Gplus" erfüllt? Diese Frage ist inzwischen so vielfältig zu beantworten, dass die Landeskirche in ihren Kirchenmusik-Regelungen diese umfangreiche Tabelle vorgelegt hat.

Zudem wurde nun präziser und umfassender geklärt, wann die 2G-Regel und die 2Gplus-Regel erfüllt sind. "Das alles selbst ins Konzept zu schreiben, hat uns schlie´ßlich überfordert. Daher verweisen wir nun auf die Zusammenstellungen in den Regelungen des Krisenstabs Kirchenmusik/Corona der Landeskirche vom 11. Februar", so der Gemeindepfarrer.

Alles andere habe man unverändert lassen können, da das Stufenkonzept flexibel auf eine sich eventuell verbessernde Lage eingehe. Zudem bestehe die Hoffnung, dass sich die Lage bis zur nächsten Sitzung des Kirchenvorstands bessere. "Dann können wir nach den notwendigen Nachschärfungen der letzten Zeit hoffentlichen auch wieder entspannter mit der Situation umgehen."

(Sven Wollert, 20.02.2022)


Eine gute Bekannte

Pfarrerin Irmhild Heinicke übernimmt Vertretung

Foto Irmhild Heinicke Seit dem 1. Februar: Pfarrerin Irmhild Heinicke ist bis zum Sommer für die Seelsorge, die Gottesdienste sowie Taufen, Trauungen und Beerdigungen in der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln verantwortlich. (Foto: Ev. Kirchenkreis Hofgeismar / S. Wollert)

Die Landeskirche sorgt für den nötigen Ausgleich: Nachdem Pfarrer Sven Wollert seit Jahresbeginn nur mit der Hälfte seines Dienstes für die Kirchengemeinde da sein kann, ist seit dem 1. Februar Irmhild Heinicke ebenfalls zuständig.

Die Personaländerung war nötig geworden, da die Stelle des theologischen Geschäftsführers des Zweckverbands Ev. Kindertagesstätten Hofgeismar-Wolfhagen zunächst nicht besetzt werden konnte. Dieser Verband war zum Jahresbeginn gegründet worden und ist nun für zehn der zwölf evangelischen Kindertagesstätten im Kirchenkreis verantwortlich.

Um den Start des Verbandes nicht zu gefährden, hatte sich Wollert bereit erklärt, vorübergehend die Geschäftsführung zu übernehmen. Ende Dezember wurde dann Pfarrerin Dorothee Rahn aus Zierenberg von der Bischöfin in die Pfarrstelle für den Zweckverband berufen und wird im Sommer die Geschäfte übernehmen.

Daher musste aber für die Zeit bis zum 30. Juni eine Lösung für Obermeiser-Westuffeln gefunden werden, um die Versorgung der Kirchengemeinde nicht einzuschränken. Mit Pfarrerin Irmhild Heinicke konnte eine gute Bekannte für diese Aufgabe gewonnen werden. Die 63-jährige Westfälin war lange Zeit Pfarrerin im Nachbarkirchspiel Niedermeiser. In dieser Zeit übernahm sie auch einen Teil der Vakanzvertretung in den Jahren 2011 und 2012.

Heinicke ist seit einigen Jahren als Studienleiterin am Ev. Studienseminar in Hofgeismar hauptsächlich für die Ausbildung von Prädikantinnen und Prädikanten zuständig. Zuletzt hatte sie die Vakanzvertretung im Kirchspiel Liebenau übernommen. Diese endete mit dem 31. Januar.

Pfarrerin Heinicke ist telefonisch über die Mobilfunknummer 0174 9902844 sowie per Mail erreichbar: irmhild.heinicke@ekkw.de

(Sven Wollert, 01.02.2022)


Weiter vorsichtig

Kirchenvorstand ändert am Beginn des Jahres Hygienekonzept nur punktuell

Die Inzidenz im Landkreis Kassel hat die violette Stufe im Eskalationskonzept erreicht. Bei der Überarbeitung des Hygienekonzepts waren trotz dem nur kleine Korrekturen notwendig.

Foto Innenraum Friedhofshalle Obermeiser Corona Ein Innenraum ist ein Innenraum: Auch für die Friedhofshalle in Obermeiser gilt das Stufenkonzept für die Kirchen. Das hat der Kirchenvorstand in der Neufassung des Hygienekonzepts klargestellt. (Foto: S. Wollert)


Nur wenige Änderungen sah die Beschlussvorlage für die Januar-Sitzung des Kirchenvorstands vor, die für die Neufassung des "Hygienekonzepts für Gottesdienst, Trauerfeiern und kirchliche Veranstaltungen" erstellt worden war.

Weil die violette Stufe (Infektionsinzidenz im Landkreis über 350 oder hessische Hospitalisierungsinzidenz über 9) inzwischen erreicht ist, gilt nun in Innenräumen die 2Gplus-Regel. Daher stellt nun das Konzept - analog zu den staatlichen Regelungen - fest, dass "Geboosterte" auch ohne Testnachweis an Gottesdiensten und Veranstaltungen im Innenraum teilnehmen dürfen. Alle anderen benötigen einen Test eines Testzentrums.

Dieses Stufenkonzept gilt nun auch ausdrücklich für die Friedhofshalle in Obermeiser. "Es ist war vorher schon so gedacht, dass das Stufenkonzept für alle Innenräume gilt", so Pfarrer Sven Wollert. Dafür habe man die Kapazitätsbeschränkungen bei Gottesdiensten im Freien für die Trauerfeiern und Beisetzungen aufgehoben. "Es gilt aber weiter: Auf dem gesamten Gelände Abstand halten und Maske tragen."

Für eventuell stattfindende Gemeindeveranstaltungen in Innenräumen gilt jetzt auch 2Gplus-Regel. "Aber leider ist bei der Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante derzeit sowieso nicht recht absehbar, wann wieder andere Veranstaltungen als Gottesdienste stattfinden können."

Zudem werde man genau beobachten, wie sich die Lage entwickelt. "Daher ist auch die Absage von Gottesdiensten wieder eine wahrscheinliche Alternative - eine sehr bedauerliche Alternative", so Wollert.

(Sven Wollert, 19.01.2022)

 
 
 
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