Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
Ev. Kirchengemeinden Calden ● Ehrsten ● Fürstenwald ● Meimbressen ● Obermeiser-Westuffeln

Soll aus den zwei Kirchengemeinden Obermeiser und Westuffeln eine neue Kirchengemeinde werden?


Die Ausgangslage

Schon seit einigen Jahren beschäftigen sich die Kirchenvorstände der beiden Kirchengemeinden unseres Kirchspiels mit der Frage nach einer guten Struktur für die kirchliche Arbeit hier vor Ort. Dabei spielten und spielen vor allem die knapper werdenden finanziellen Ressourcen eine nicht unwesentliche Rolle.

Diese Überlegungen führten zu Beginn der 2000er Jahre zur Gründung des Gesamtverbandes Obermeiser-Westuffeln. Dabei handelt es sich um eine weitere Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Gründung des Gesamtverbandes hat seither zu einer sehr viel intensiveren Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchengemeinden geführt. Durch die Notwendigkeit der sehr viel häufigeren gemeinsamen Sitzungen - alle Mitglieder der Kirchenvorstände bilden zusammen die Verbandsvertretung - wurde es ermöglicht, dass sich die handelnden Person noch besser kennen und damit auch die jeweilige Arbeit.

Diese Entwicklung wurde auch unterstützt durch die Tatsache, dass auch in anderen Bereichen - wie zum Beispiel beim Fußball durch die SG Obermeiser/Westuffeln - die traditionelle Rivalität der beiden eng beieinander liegenden Nachbarn inzwischen kleiner geworden ist.


Und derzeit

In der Amtszeit der derzeitigen Kirchenvorstände wurde - zum Teil durch besonderer Umstände forciert - diese Zusammenarbeit noch einmal intensiviert. Zudem ist absehbar, dass sich die finanzielle Situation weiter verschlechtern wird.

Daher hatte der Finanzausschuss des Gesamtverbandes bereits 2015 angeregt, sich mit der Frage einer Vereinigung der Kirchengemeinden zu beschäftigen, da eine solche Vereinigung etwas größere Spielräume ermöglichen würde - zumindest mittelfristig. Genaueres hierzu finden Sie auf der Unterseite "Landeskirchliche Rahmenbedingungen".

Im Februar 2017 wurde dann gemeinsam beschlossen, sich im April mit dem Thema bei einem eigenen Treffen zu beschäftigen. Dazu konnte Pfarrerin Dr. Ursel Wicke-Reuter, Studienleiterin am Evangelischen Studienseminar in Hofgeismar und Predigtebeauftragte im Kirchspiel, für die Moderation gewonnen werden.

Aufgrund der Ergebnisse des Treffens wurde dann auf den Gemeindeversammlungen am 21. Mai 2017 das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und den anwesenden interessierten Gemeindegliedern vorgestellt. Danach sprachen sich in beiden Orten die Anwesenden überwiegend bzw. einstimmig dafür aus, dass der jeweilige Kirchenvorstand Verhandlungen über eine Vereinigung näher treten soll.

In getrennten Sitzungen der Kirchenvorstände wurden im September die Rückmeldungen der Gemeindeversammlungen und weitere Reaktionen im Nachgang geteilt und anschließend in geheimer Abstimmung jeweils mit großer Mehrheit - aber nicht einstimmig - beschlossen, diese Verhandlungen tatsächlich aufzunehmen.


Worum geht es vor allem?

Es geht vor allem darum, die formalen Strukturen zu verändern.

Welche Struktur haben wir?

Derzeit gibt es zwei rechtlich selbständige Kirchengemeinden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Sie werden von einem Kirchenvorstand, der alle sechs Jahre neu gewählt wird, gemeinsam mit dem Pfarrer - bzw. einer Pfarrerin - geleitet.

Da die beiden Kirchengemeinden durch eine Pfarrstelle - nämlich die in Westuffeln - miteinander verbunden sind, bilden sie ein gemeinsames Kirchspiel. Dabei handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Einrichtung, die dafür Sorge zu tragen hat, dass die gemeinsam zu regelnden Angelegenheiten erledigt werden. Dazu gehört z. B. die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Dies geschieht in einer Sitzung der vereinigten Kirchenvorstände.

Geht es nur um die Körperschaften bzw. nicht rechtsfähigen Einrichtungen ist das Schaubild noch einigermaßen überschaubar.

Die beiden Kirchengemeinden haben zudem gemeinsam einen Gesamtverband gegründet, den Ev. Gesamtverband Obermeiser-Westuffeln. Dieser ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch zwei Gremien geleitet: Einer Verbandsvertretung und dem Verbandsvorstand.

Der Verbandsvertretung gehören alle Mitglieder der beiden Kirchenvorstände sowie der Pfarrer an. Sie ist für die grundsätzlichen Entscheidungen verantwortlich und beschließt den Haushaltsplan.

Der Verbandsvorstand, dem zwei Mitglieder aus Obermeiser und drei aus Westuffeln sowie der Pfarrer angehören, ist für die laufenden Geschäfte des Verbandes zuständig.

Zudem wurden von der Verbandsvertretung verschiedene Ausschüsse gegründet, damit sich die besonders interessierten Mitglieder um die entsprechenden Arbeitsfelder kümmern und Beschlussvorschläge in die Verbandsvertretung einbringen können. Diesen Ausschüssen gehören nicht nur Mitglieder der Verbandsvertretung, sondern auch interessierte Gemeindeglieder.

Schaut man sich die mit den Körperschaften und Einrichtungen verbundenen Gremien an, wird es schon deutlich unübersichtlicher. Folgende Abkürzungen werden verwendet: FhA - Friedhofsausschuss; GV - Gesamtverband; FinA - Finanzausschuss; BauA - Bauausschuss; DiaA - Diakonieausschuss; Fökr - Förderkreis; KitaA - Kitaausschuss; Kur - Kita-Kuratorium; ZV - Zweckverband

Zudem sind beide Kirchengemeinden Mitglied in einem Zweckverband, der im Wesentlichen für die Finanzierung und Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zuständig ist, dem Kirchenbezirk Wilhelmsthal. Diesem Zweckverband gehören ebenfalls die Kirchengemeinden Calden, Ehrsten, Fürstenwald und Meimbressen an.

Auch dieser Verband wird von einer Vertretung und einem Vorstand geleitet. In beide Gremien werden von der Kirchengemeinde Westuffeln je zwei Mitglieder entsandt und von der Kirchengemeinde Obermeiser je eins. Zudem ist der Pfarrer in jedem Gremium automatisch Mitglied.

Schließlich sind vom Kirchenkreis Kooperationsräume zu bilden, die die kirchliche Arbeit in der Region koordinieren sollen. Dabei handelt es sich jeweils wieder um nicht rechtsfähige Einrichtungen, die nach dem Gesetz über einen Kooperationsausschuss und eine Dienstversammlung verfügen müssen. Nach dem derzeitigen Stand wird der Kirchenkreisvorstand unsere Gemeinden dem Kooperationsraum "West" zuordnen, dem die Kirchengemeinden der Stadt Liebenau und der Gemeinde Calden angehören werden. Das sind die Gemeinden, die auch bereits im Bereich der Jugendarbeit zusammenarbeiten.

Welche Struktur bekämen wir?

Durch eine Vereinigung der beiden Kirchengemeinden würde die Ebene des Gesamtverbandes komplett entfallen. Zudem gäbe es auch nur noch eine Kirchengemeinde mit einem Kirchenvorstand. Da die Kirchengemeinde mit keiner anderen pfarramtlich verbunden wäre, gäbe es auch kein Kirchspiel mehr.

So sähen die Gremien nach der Vereinigung aus - davon ausgehend, dass die bisherigen Ausschüsse erneut eingesetzt werden. Hinzu könnten zwei Ortsausschüsse (OA) kommen, die für die spezifischen Interessen der jeweilige Orte zuständig wären, sowie ein Hauptausschuss, der Funktionen des bisherigen Verbandsvorstandes übernähme.


Was soll im Wesentlichen so bleiben?

Durch die Vereinigung sind keine tiefgreifenden Veränderungen an der Praxis der kirchlichen Arbeit geplant. Es gibt im Gegenteil die Hoffnung, dass durch die Vereinfachung der Strukturen und die Reduzierung der Anzahl der Gremien mehr Zeit für die inhaltliche Arbeit bleibt, die bisher durch formale Erfordernisse aufgezehrt wurde.

Aber es ist auch klar, dass die inhaltliche Arbeit sich immer schon verändert hat - und dies auch weiter tun wird. Zudem ist es eine Notwendigkeit, dass sich Strukturen und die Arbeit in ihnen immer gegenseitig beeinflussen. Wobei nicht von vornherein klar ist, in welche Richtung es sich entwickeln wird.

Dabei werden Wege, die in der Vergangenheit schon beschritten wurden und sich als erfolgversprechend herausgestellt haben, weitergegangen. Dazu gehört die Erfahrung, dass manche Dinge besser gemeinsam funktionieren, aber andere stark vor Ort verankert sind und sein sollten.

Zum Beispiel: Die Seniorenkreise funktionieren auf Gemeindebene derzeit sehr gut. Daher gibt es keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Allerdings treffen sich die entsprechenden Teams nicht mehr nur unter sich, sondern zweimal im Jahr auch gemeinsam, um die Termine zu koordinieren und von den Erfahrungen der anderen zu profitieren.

Zum Beispiel: Die Kinderkirche funktionierte lange in beiden Orten sehr gut. Allerdings stellten wir 2012 fest, dass in Obermeiser kaum noch Kinder zu den Treffen der Kinderkirche kamen. Da zum damaligen Zeitpunkt aber auch nur noch etwa 13 Kinder in der Zielgruppe im Dorf evangelisch waren, war die Entscheidung, das Angebot nicht weiter aufrechtzuerhalten und die Kinder aus Obermeiser zum Kindergottesdienst nach Westuffeln einzuladen, schmerzhaft aber folgerichtig.


Wie ist der formale Weg zu einer Gemeindevereinigung?

Beschlossen wird die Vereinigung durch das Leitungsorgan Landeskirchenamt - nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Verwaltung - der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Einen solchen Beschluss fasst das Landeskirchenamt in aller Regel aber nur unter zwei Voraussetzungen: Entweder auf Grundlage eines entsprechenden Antrags der Beteiligten (freiwillige Vereinigung) oder aufgrund der Tatsache, dass eine Kirchengemeinde nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu verwalten, indem sie zum Beispiel nicht ausreichend Kandidaten für die Wahl zum Kirchenvorstand benennen kann (zwangsweise Vereinigung).

Zur Vorbereitung eines solchen Beschlusses braucht es die entsprechende Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen. In diesen Verhandlungen wird eine Vereinbarung geschlossen, die die erforderlichen Regelungen für die neue Kirchengemeinde enthalten muss und weitere Regelungen enthalten kann.

Erforderlich ist im Wesentlichen die Regelung, wer die Kirchengemeinde bis zur nächsten Kirchenvorstandswahl leitet und wie bei der nächsten Wahl der neue Kirchenvorstand gewählt werden soll.

Darüber hinaus können Ortsausschüsse gebildet werden, deren Rechte definiert werden und vermögensrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

Sinnvollerweise wird vor der Beantragung der Vereinigung Einvernehmen über die Vereinbarung erzielt. Zudem sollen die beteiligten Kirchengemeinden durch Gemeindeversammlungen an der Willensbildung beteiligt werden.


Ist das für die Mitglieder der Kirchenvorstände alles ganz eindeutig?

Nein, auch in den Kirchenvorständen werden neben den Chancen auch Risiken gesehen. Dabei überwiegen - auch nach den Rückmeldungen aus den Gemeindeversammlungen - für die meisten die Chancen, einige schätzen aber auch die Risiken höher ein.

Auf der Arbeitssitzung im April, zu der neben den Kirchenältesten - die immer zu den Sitzungen der Kirchenvorstände eingeladen werden - auch die Ehrenmitglieder aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas hinzugebeten worden waren, wurden sowohl Chancen als auch Risiken, die für die Teilnehmenden wichtig waren, gesammelt.

Mögliche Risiken

  • Wegbrechen der älteren Generation, weil Unverständnis

  • Fehlende Übereinstimmung (Ablehnung)

  • Gemeindeglieder stehen nicht hinter der Entscheidung!

  • Akzeptanz

  • Verlust von Identität (vor allem bei Älteren)

  • Werden die Ehrenamtlichen berücksichtigt / eingebunden

  • Themen (des Ortes) nicht mehr so intensiv

  • Jedes KV-Mitglied fühlt sich nur für seinen Ortsteil zuständig

  • Groß gegen Klein

  • OM: Wir sind angetreten, um die KG zu erhalten

Mögliche Chancen

  • Finanzieller Vorteil
  • Kosteneinsparung
  • Kleiner finanzieller Vorteil
  • Finanziell übersichtlicher
  • Verwaltungsaufwand wird geringer (Haushalt)
  • Weniger Sitzungen - Zeitfaktor
  • Potentiell weniger Sitzungen
  • Mitglieder beider OT decken Veranstaltungen beider OT ab
  • Mehr gegenseitige Unterstützung
  • Gesamtverband: arbeiten jetzt schon zusammen
  • Viele Gemeinsamkeiten
  • Erfahrungen GV: Gemeinsam auf dem Weg


Wie geht es  weiter?

Nach dem Beschluss, Verhandlungen aufzunehmen, werden die Kirchenvorstände voraussichtlich noch im Herbst zu einem weiteren Arbeitstreffen zusammenkommen. Dabei soll es um die Ausgestaltung einer Vereinigungsvereinbarung gehen.

Danach ist vorgesehen, die Gemeinden - voraussichtlich durch erneute Gemeindeversammlungen - über die Ergebnisse zu informieren. Danach würden die endgültigen Beschlüsse gefasst. Durch die von der Landeskirche vorgesehenen Fristen würde gegebenenfalls die Vereinigung zum 1. Januar 2019 wirksam werden.


Kann ich nur auf der Gemeindeversammlung meine Meinung sagen?

Natürlich ist für Gemeindeglieder die Gemeindeversammlung der Ort für die Meinungsbildung und -abbildung gegenüber dem Kirchenvorstand.

Natürlich können Sie auch bei anderer Gelegenheit Ihren Pfarrer, die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher und die Kirchenältesten ansprechen, um Ihre Fragen zu stellen und zu sagen, was Ihnen bei diesem Thema wichtig ist.

Wir wollen Ihnen aber auch hier auf dieser Seite Gelegenheit geben, uns Ihre Meinung mitzuteilen. Dazu gibt es zwei Module:

Zum einen können Sie uns eine Textnachricht schicken, in der Sie Ihre grundsätzliche Meinung oder auch Hinweise darauf geben können, was aus Ihrer Sicht wichtig für eine Vereinigungsvereinbarung wichtig ist.

Zum anderen gibt es eine Umfrage mit sechs Antwortmöglichkeiten zum Auswählen durch Anklicken.

Die Möglichkeiten sich online zur geplanten Gemeindevereinigung zu äußern sind beendet und die beiden genannten Module gelöscht.

Unten sehen Sie das Ergebnis der Online-Umfrage:

Ergebnis Online-Umfrage

Die Online-Umfrage ist beendet.

 
 
 
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