Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
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Gemeindebefragung 2018:
Soll aus den zwei Kirchengemeinden Obermeiser und Westuffeln eine neue Kirchengemeinde werden?

Störer "Dein Kreuz zählt!"

Das Motto der Kirchenvorstandswahl 2013 galt auch dies Mal wieder. Denn: Ihre Meinung ist uns wichtig!

Seit den Gemeindeversammlungen im Mai 2017 steht auch öffentlich in den beiden evangelischen Kirchengemeinden Obermeiser und Westuffeln in Frage, ob sich die beiden zu einer Kirchengemeinde vereinigen.

Im April 2018 haben sich die Kirchenvorstände zu einer erneuten Arbeitssitzung getroffen und sich dabei einerseits über eine Vereinbarung zur Vereinigung verständigt und zum anderen festgelegt, dass vor der endgültigen Entscheidung die Gemeindeglieder befragt werden sollen.

Diese Gemeindebefragung hat in der Zeit vom 1. Juli bis zum 10. August 2018, 20:00 Uhr stattgefunden.


Ergebnisse der Gemeindebefragung

Die Stimmzettelumschläge wurden am Mittwoch, dem 15. August, ausgewertet. Sie werden hier veröffentlicht und in den Schaukästen sowie im Gottesdienst am Sonntag, dem 19. August, bekanntgegeben.

Andere Vorschläge. die zum Namen einer ggf. vereinigten Kirchengemeinde gemacht wurden: Ev. Kirchengemeinde Westuffeln-Obermeiser (15), Ev. Kirchengemeinde Warmetal Obermeiser-Westuffeln (1), Ev. Kirchengemeinde im Warmetal Obermeiser-Westuffeln (1), Ev. Brückengemeinde im Warmetal Obermeiser-Westuffeln (1) [Mehrfachnennungen waren möglich].

Zum Verfahren der Befragung

Woraus bestanden die Unterlagen zur Gemeindebefragung

Jedes stimmberechtigte Gemeindeglied erhielt seine persönlichen Stimmunterlagen. Diese bestanden aus:

  • einem Anschreiben,
  • dem Entwurf der Vereinbarung,
  • dem Stimmzettel,
  • dem Stimmzettelumschlag.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Gemeindeglieder der beiden Kirchengemeinden, die am Tag des Beginns der Gemeindebefragung bei Wahlen zum Kirchenvorstand wahlberechtigt wären, also das 14. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall sind es also alle, die vor dem 1. Juli 2004 geboren wurden. Die Feststellung der Stimmberechtigung erfolgte am 21. Juni um 9:00 Uhr durch Auswertung des zur Verfügung stehenden Gemeindegliederverzeichnisses, das auf den Meldedaten bei der Gemeinde Calden beruht.

Demnach sind in der Kirchengemeinde Obermeiser 327 Gemeindeglieder stimmberechtigt und in Westuffeln 773.

Welche Fragen werden den Gemeindegliedern vorgelegt?

Zum einen geht es um die Haltung zur eigentlichen Kernfrage: Die Absicht, die Gemeinden zu vereinigen, finde ich ... Dabei gibt es vier Antwortmöglichkeiten:

  • falsch
  • eher schlecht
  • eher gut
  • richtig

Zum anderen legen die Kirchenvorstände die Namensvorschläge vor, die im April entwickelt wurden:

  • Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln
  • Ev. Brückengemeinde Obermeiser-Westuffeln
  • Ev. Kirchengemeinde Steinerne Brücke Obermeiser-Westuffeln

Auch hier kann man seinen Favoriten auswählen. Zudem besteht die Möglichkeit, auf einem Extrazettel weitere Namensvorschläge zu machen.

Stimmzettelmuster Westuffeln
Stimmzettelmuster Obermeiser



Warum hat der Stimmzettel eine Zufallsnummer?

Die Zufallsnummer wurde auf dem Stimmzettel abgedruckt, um mehrfach Stimmabgaben zu verhindern.

Diese Zufallsnummern sind nicht mit den Stimmberechtigten verknüpft, zusätzlich wurden die ausgedruckten Stimmzettel noch einmal durchmischt, sodass beim Auszählen nicht festgestellt werden kann, wer wie abgestimmt hat.

Wo kann ich meinen Stimmzettelumschlag abgeben / einwerfen?

Die Stimmzettelumschläge sind an das Pfarramt in Westuffeln adressiert. Sie können aber, bei jedem Mitglied des Kirchenvorstands abgegeben oder eingeworfen werden. Die Adressen finden Sie in den Stimmunterlagen.

Sollten Sie Ihren Stimmzettelumschlag mit einem Postunternehmen verschicken, denken Sie bitte daran, ihn mit dem ausreichenden Porto zu versehen. Die Kirchengemeinden werden keine Nachentgelte entrichten.

Worum geht es eigentlich genau?

Kurz zusammengefasst: Das Ziel ist es, die Verwaltungsstrukturen im Hintergrund zu vereinfachen, um auch mehr Luft für die inhaltliche Arbeit zu haben.

Auf der Unterseite "Überlegungen zu einer Gemeindevereinigung" haben wir alle wichtigen Informationen, auch die Argumente für und gegen eine Vereinigung schon vor einem Jahr zusammen- und zur Verfügung gestellt. Zudem wurde eine überarbeitete Version im Gemeindebrief 2/17 gedruckt. Schauen Sie doch dort bitte noch mal nach, wenn Ihnen diese Zusammenfassung zu kurz ist.

Ist die Gemeindebefragung für die Kirchenvorstände verbindlich?

Nein. Es handelt sich insofern tatsächlich um Befragungen und nicht um Mitgliederentscheide. Solche Entscheide sieht die Grundordnung der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck auch nicht vor. In ihr ist das Instrument zur Beteiligung der gesamten Gemeinde die Gemeindeversammlung (Art. 42).

Die beiden Kirchenvorstände wollen jedoch die Gemeinden in größtmöglicher Breite an der Vorbereitung des Beschlusses beteiligen. Insofern steigt freilich die Aussagekraft mit der Beteiligung. Es gibt aber keine ausdrückliche Mindestbeteiligung.

Aber: Uns interessiert Ihre Meinung!
Sonst würden wir den nicht unerheblichen Aufwand, der mit Befragung verbunden ist, nicht betreiben.

 
 
 
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